345
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Strike, 1985.
Kaltnadelradierung
Schätzpreis: € 3.000
A. R. Penck
Strike. Orig.-Kaltnadelradierung und Farbaquatinta, signiert und numeriert. 1985. Auf Velin. 88,5 : 152,5 cm. Papierformat 108 : 175 cm.
Die Logik und die Systematik in A. R. Pencks Zeichensprache sind solitär in der deutschen Nachkriegskunst. 1 von 10 römisch numerierten Exemplaren neben der Auflage von 35 arabisch numerierten Exemplaren.
Herausgegeben von Maximilian Verlag – Sabine Knust, München. Mit dem Trockenstempel "Vigna Antoniniana, Stamperia d'Arte, Rom".
- ZUSTAND: In guter Erhaltung. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Firmensammlung Deutschland (2012 vom Vorgenannten erworben).
1 of 10 Roman numb. copies alongside the edition of 35 Arabic numb. copies. Orig. drypoint etching and color aquatint, signed and numbered. On wove paper. 88.5 x 152.5 cm. Paper format: 108 x 175 cm. - In good condition. Described unframed.
Strike. Orig.-Kaltnadelradierung und Farbaquatinta, signiert und numeriert. 1985. Auf Velin. 88,5 : 152,5 cm. Papierformat 108 : 175 cm.
Die Logik und die Systematik in A. R. Pencks Zeichensprache sind solitär in der deutschen Nachkriegskunst. 1 von 10 römisch numerierten Exemplaren neben der Auflage von 35 arabisch numerierten Exemplaren.
Herausgegeben von Maximilian Verlag – Sabine Knust, München. Mit dem Trockenstempel "Vigna Antoniniana, Stamperia d'Arte, Rom".
- ZUSTAND: In guter Erhaltung. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Firmensammlung Deutschland (2012 vom Vorgenannten erworben).
1 of 10 Roman numb. copies alongside the edition of 35 Arabic numb. copies. Orig. drypoint etching and color aquatint, signed and numbered. On wove paper. 88.5 x 152.5 cm. Paper format: 108 x 175 cm. - In good condition. Described unframed.
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A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Strike, 1985.
Kaltnadelradierung
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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler) "Strike"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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81829 München
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Holstenwall 5
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