315
Georg Baselitz
Torso III, 1990.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 1.000
Georg Baselitz
Torso III. Orig.-Farbholzschnitt. Signiert, datiert und numeriert. 1990. Auf feinem Bütten. 70 : 40,5 cm. Papier: 104 : 69,5 cm.
Schöner farbsatter Druck in Grün und Schwarz, in einer Auflage von nur 20 Exemplaren.
Die Original-Graphik in sattem Grün zeigt einen männlicher Torso und erinnert an Baselitz' bekannte Heldenbilder und Porträts.
- ZUSTAND: Minimale Knickspuren im Randbereich. Verso am Oberrand auf Karton montiert. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Seit 2002 in süddeutscher Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).
This print, from an edition of only 20, depicts a male torso in expressive color and a dynamic composition. Orig. color woodcut. Signed, dated, and numbered. 1990. On fine Japanese laid paper. 70 : 40.5 cm. Paper: 104 : 69.5 cm. - Minimal creasing in the margins. Mounted on cardboard at the upper edge on the reverse.
Torso III. Orig.-Farbholzschnitt. Signiert, datiert und numeriert. 1990. Auf feinem Bütten. 70 : 40,5 cm. Papier: 104 : 69,5 cm.
Schöner farbsatter Druck in Grün und Schwarz, in einer Auflage von nur 20 Exemplaren.
Die Original-Graphik in sattem Grün zeigt einen männlicher Torso und erinnert an Baselitz' bekannte Heldenbilder und Porträts.
- ZUSTAND: Minimale Knickspuren im Randbereich. Verso am Oberrand auf Karton montiert. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Seit 2002 in süddeutscher Privatsammlung (vom Vorgenannten erworben).
This print, from an edition of only 20, depicts a male torso in expressive color and a dynamic composition. Orig. color woodcut. Signed, dated, and numbered. 1990. On fine Japanese laid paper. 70 : 40.5 cm. Paper: 104 : 69.5 cm. - Minimal creasing in the margins. Mounted on cardboard at the upper edge on the reverse.
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Georg Baselitz
Torso III, 1990.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 1.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Georg Baselitz "Torso III"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
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Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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