Auktion: 569 / Rare Books am 26.05.2025 in Hamburg button next Lot 331

 

331
Jörg Immendorff
Café de Flore, 1992.
Farblinolschnitt
Schätzpreis: € 7.000
+
Jörg Immendorff
Café de Flore. Orig.-Farblinolschnitt, signiert und datiert. 1992. Auf Velin. 155 : 198 cm. Papier 167 : 240 cm.

Aus der Mappe Langer Marsch auf Adler in einer Auflage von 12 Exemplaren.

- ZUSTAND: Im oberen und unteren Blattrand beschnitten, an rechter und linker Blattkanten tlw. mit leichten Griffspuren. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Firmensammlung Deutschland (2006 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Geuer/Breckner/Reifenscheid, 1991.1.1 (mit Abb.).

From the portfolio "Long March on Eagle" in an edition of 12. Orig. color linocut, signed and dated. On wove paper. 155 : 198 cm. Paper size 167 : 240 cm. - Trimmed in the upper and lower margins, with light handling marks along the right and left edges. Described unframed.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jörg Immendorff "Café de Flore"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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