334
Per Kirkeby
Blatt II aus der Folge "5 Radierungen", 1989-90.
Kaltnadelradierung
Schätzpreis: € 2.500
Per Kirkeby
Blatt II aus der Folge 5 Radierungen . Orig.-Kaltnadelradierung und Aquatinta. Monogrammiert, datiert und nummeriert. 1989-90. Auf Velin. 200 : 100 cm. Papierformat 233,5 : 127 cm.
1 von 15 Exemplaren.
Herausgegeben von Sabine Knust, Maximilian Verlag München.
- ZUSTAND: In sehr guter Erhaltung. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Galerie Lelong, Zürich (verso mit einem Etikett). - Firmensammlung Deutschland (2004 erworben).
LITERATUR: Andersen 570 (mit Abb.).
1 of 15 numb. copies. Published by Sabine Knust, Maximilian Verlag, Munich. Orig. drypoint etching and aquatint. Monogrammed, dated, and numbered. 1989-90. On wove paper. 200 : 100 cm. Paper size 233.5 : 127 cm. - In very good condition. Described unframed.
Blatt II aus der Folge 5 Radierungen . Orig.-Kaltnadelradierung und Aquatinta. Monogrammiert, datiert und nummeriert. 1989-90. Auf Velin. 200 : 100 cm. Papierformat 233,5 : 127 cm.
1 von 15 Exemplaren.
Herausgegeben von Sabine Knust, Maximilian Verlag München.
- ZUSTAND: In sehr guter Erhaltung. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Galerie Sabine Knust, München. - Galerie Lelong, Zürich (verso mit einem Etikett). - Firmensammlung Deutschland (2004 erworben).
LITERATUR: Andersen 570 (mit Abb.).
1 of 15 numb. copies. Published by Sabine Knust, Maximilian Verlag, Munich. Orig. drypoint etching and aquatint. Monogrammed, dated, and numbered. 1989-90. On wove paper. 200 : 100 cm. Paper size 233.5 : 127 cm. - In very good condition. Described unframed.
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Per Kirkeby
Blatt II aus der Folge "5 Radierungen", 1989-90.
Kaltnadelradierung
Schätzpreis: € 2.500
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Per Kirkeby "Blatt II aus der Folge "5 Radierungen""
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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