319
Eduardo Chillida
Jatorri, 1975.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 2.000
Eduardo Chillida
Jatorri. Orig.-Holzschnitt. Signiert und numeriert. 1975. Auf festem Velin von Guarro (ohne Wasserzeichen). 34 : 41,4 cm. Papierformat 53 : 50 cm.
1 von 75 Exemplaren. Schöne Variante von Chillidas abstrakten Holzschnitt-Arbeiten, die von der besonderen Materialität seiner Papierarbeiten zeugt.
Gedruckt bei Les Estampas de la Cometa , Barcelona. Herausgegeben vom Grafos Verlag, Vaduz 1975.
- ZUSTAND: Mit wenigen geringfüg. Bereibungen. - PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
LITERATUR: Van der Koelen 75013.
Orig. woodcut. 1 of 75 signed and numberd copies. On firm paper by Guarro. - With only a few minor rubbings. - Private collection Hesse.
Jatorri. Orig.-Holzschnitt. Signiert und numeriert. 1975. Auf festem Velin von Guarro (ohne Wasserzeichen). 34 : 41,4 cm. Papierformat 53 : 50 cm.
1 von 75 Exemplaren. Schöne Variante von Chillidas abstrakten Holzschnitt-Arbeiten, die von der besonderen Materialität seiner Papierarbeiten zeugt.
Gedruckt bei Les Estampas de la Cometa , Barcelona. Herausgegeben vom Grafos Verlag, Vaduz 1975.
- ZUSTAND: Mit wenigen geringfüg. Bereibungen. - PROVENIENZ: Privatsammlung Hessen.
LITERATUR: Van der Koelen 75013.
Orig. woodcut. 1 of 75 signed and numberd copies. On firm paper by Guarro. - With only a few minor rubbings. - Private collection Hesse.
319
Eduardo Chillida
Jatorri, 1975.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 2.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Eduardo Chillida "Jatorri"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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