73
Konrad Klapheck
Die Stunde des Gerichtes, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 120.000 - 150.000
Konrad Klapheck
1935 - 2023
Die Stunde des Gerichtes. 1961.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und mit einer Richtungsangabe bezeichnet sowie auf dem Keilrahmen betitelt. 80 x 70 cm (31,4 x 27,5 in).
[AR].
• Frühe Arbeit mit Klaphecks so typischem, verführerischem Spiel aus sprachlich-visueller Doppeldeutigkeit.
• Trickreiche Variation des Hauptmotivs "Wasserhahn" mit freier Assoziation einer Gerichtsglocke.
• Aus der besten Schaffenszeit: Ein Großteil der Gemälde der 1960er Jahre befindet sich heute in Museumsbesitz.
• 1966 auf der frühen Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft, Hannover, gezeigt.
• Sprung über den Atlantik: aus Leo Castellis legendärer New Yorker Pop-Art-Galerie.
Die Arbeit ist unter der Werknummer 71 im Archiv des Künstlers registriert. Wir danken Rabbinerin Prof. Dr. Elisa Klapheck für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Leo Castelli, New York (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Whitney Straight, London.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Konrad Klapheck, Kestner Gesellschaft, Hannover, 11.11.-11.12.1966, Kat.-Nr. 71 (o. Abb.), hier mit der Anmerkung: "Freie Variation des Wasserhahn-Themas. Assoziation: Gerichtsglocke." (vgl. S. 30).
LITERATUR: José Pierre, Konrad Klapheck, Nürnberg 1970, Kat.-Nr. 71.
Sotheby's, London, Impressionist, Modern & Contemporary Paintings and Drawings - Watercolors & Sculpture, 28.5.1986, Los 292 (m. Farbabb. S. 103).
Aufrufzeit: 05.12.2025 - ca. 19.24 h +/- 20 Min.
1935 - 2023
Die Stunde des Gerichtes. 1961.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und mit einer Richtungsangabe bezeichnet sowie auf dem Keilrahmen betitelt. 80 x 70 cm (31,4 x 27,5 in).
[AR].
• Frühe Arbeit mit Klaphecks so typischem, verführerischem Spiel aus sprachlich-visueller Doppeldeutigkeit.
• Trickreiche Variation des Hauptmotivs "Wasserhahn" mit freier Assoziation einer Gerichtsglocke.
• Aus der besten Schaffenszeit: Ein Großteil der Gemälde der 1960er Jahre befindet sich heute in Museumsbesitz.
• 1966 auf der frühen Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft, Hannover, gezeigt.
• Sprung über den Atlantik: aus Leo Castellis legendärer New Yorker Pop-Art-Galerie.
Die Arbeit ist unter der Werknummer 71 im Archiv des Künstlers registriert. Wir danken Rabbinerin Prof. Dr. Elisa Klapheck für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Leo Castelli, New York (verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikett).
Whitney Straight, London.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Konrad Klapheck, Kestner Gesellschaft, Hannover, 11.11.-11.12.1966, Kat.-Nr. 71 (o. Abb.), hier mit der Anmerkung: "Freie Variation des Wasserhahn-Themas. Assoziation: Gerichtsglocke." (vgl. S. 30).
LITERATUR: José Pierre, Konrad Klapheck, Nürnberg 1970, Kat.-Nr. 71.
Sotheby's, London, Impressionist, Modern & Contemporary Paintings and Drawings - Watercolors & Sculpture, 28.5.1986, Los 292 (m. Farbabb. S. 103).
Aufrufzeit: 05.12.2025 - ca. 19.24 h +/- 20 Min.
Trotz der kühlen Präzision und scheinbaren Distanziertheit seiner Darstellungen wohnt Konrad Klaphecks Arbeiten stets ein feiner Humor und eine bemerkenswerte menschliche Wärme inne. Seine Maschinen wirken zugleich vertraut und fremd, werden geradezu personifiziert und stellen Fragen nach Identität und gesellschaftlicher Ordnung. Das Gemälde "Die Stunde des Gerichtes" von 1961 zählt zu den frühen Arbeiten, in denen er einen seiner "zehn Hauptgegenstände" in Szene setzt: den Wasserhahn (vgl. Konrad Klapheck, Meine Gegenstände, 1973). In einem der wohl bekanntesten Werke dieser Motivreihe, "Die Sexbombe und ihr Begleiter" von 1963, ist noch die gesamte Armatur inklusive Schlauch und Duschkopf abgebildet, bei dem ein Teil des Wasserhahns die Frau und ein zweiter Teil den Mann symbolisiert. Von Schriften des Künstlers ist außerdem bekannt, welche Assoziationen er selbst mit dem Wasserhahn und allgemein mit Badezimmern verbindet: "Badezimmer hatten mich stets angezogen. Wie viel körperliche Vergangenheit enthielten sie, welch lustvolle Begegnung mit der eignen Leiblichkeit boten sie!", und er beschreibt die Bäder seiner Familie dabei als "Orte des Entzückens" (vgl. Konrad Klapeck, Warum ich male, 1984).
In der "Stunde des Gerichtes" von 1961 sind in starker Nahansicht zwei Hähne in unterschiedlichen Farben zu sehen, vermutlich auch hier ein warmer und ein kalter Hahn, die ähnlich wie in "Die Sexbombe und ihr Begleiter" als weiblicher und männlicher Part gedeutet werden können. Zusammen mit dem Titel eröffnet sich hier jedoch noch eine weitere Bedeutungsebene, denn die Form der Hähne erinnert an eine Gerichtsglocke, mit der im Saal bei Verhandlungen zur Ordnung gerufen wird. Fast scheint es, als sei mit dieser Assoziation ein Aufruf zur Streitschlichtung zwischen den Geschlechtern gemeint, wobei die endgültige Entschlüsselung wie so oft dem Betrachter überlassen bleibt.
Die "Stunde des Gerichtes" muss schon zur Entstehungszeit jene besondere Faszination und Anziehungskraft ausgestrahlt haben, die Konrad Klaphecks gesamtes Schaffen wie einen roten Faden durchzieht. Bereits 1966 wurde die Arbeit auf der umfassenden Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft in Hannover gezeigt und befand sich einst im Besitz des legendären New Yorker Kunsthändlers Leo Castelli, der 1964 mit Andy Warhol einen der heute wohl bekanntesten Pop-Art-Künstler unter Vertrag nahm. Der Galerist besuchte Konrad Klapheck bereits 1962 in dessen Atelier in Deutschland, wo er vier seiner Bilder erwirbt und somit noch vor der Entdeckung des amerikanischen Künstlers die große Qualität von Klaphecks Malerei erkannt haben muss, der in seinen Arbeiten bereits seit seiner Zeit an der Düsseldorfer Kunstakademie erste Elemente der Pop-Art und des Fotorealismus vorweggenommen hat. [AR]
In der "Stunde des Gerichtes" von 1961 sind in starker Nahansicht zwei Hähne in unterschiedlichen Farben zu sehen, vermutlich auch hier ein warmer und ein kalter Hahn, die ähnlich wie in "Die Sexbombe und ihr Begleiter" als weiblicher und männlicher Part gedeutet werden können. Zusammen mit dem Titel eröffnet sich hier jedoch noch eine weitere Bedeutungsebene, denn die Form der Hähne erinnert an eine Gerichtsglocke, mit der im Saal bei Verhandlungen zur Ordnung gerufen wird. Fast scheint es, als sei mit dieser Assoziation ein Aufruf zur Streitschlichtung zwischen den Geschlechtern gemeint, wobei die endgültige Entschlüsselung wie so oft dem Betrachter überlassen bleibt.
Die "Stunde des Gerichtes" muss schon zur Entstehungszeit jene besondere Faszination und Anziehungskraft ausgestrahlt haben, die Konrad Klaphecks gesamtes Schaffen wie einen roten Faden durchzieht. Bereits 1966 wurde die Arbeit auf der umfassenden Klapheck-Ausstellung der Kestner-Gesellschaft in Hannover gezeigt und befand sich einst im Besitz des legendären New Yorker Kunsthändlers Leo Castelli, der 1964 mit Andy Warhol einen der heute wohl bekanntesten Pop-Art-Künstler unter Vertrag nahm. Der Galerist besuchte Konrad Klapheck bereits 1962 in dessen Atelier in Deutschland, wo er vier seiner Bilder erwirbt und somit noch vor der Entdeckung des amerikanischen Künstlers die große Qualität von Klaphecks Malerei erkannt haben muss, der in seinen Arbeiten bereits seit seiner Zeit an der Düsseldorfer Kunstakademie erste Elemente der Pop-Art und des Fotorealismus vorweggenommen hat. [AR]
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Konrad Klapheck
Die Stunde des Gerichtes, 1961.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 120.000 - 150.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Konrad Klapheck "Die Stunde des Gerichtes"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 73

