Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 341

 

341
Zoltán Kemény
Séducteur, 1961.
Mischtechnik. Eisen, Öl und Holz auf Holzfaserp...
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Zoltán Kemény
1907 - 1965

Séducteur. 1961.
Mischtechnik. Eisen, Öl und Holz auf Holzfaserplatte.
Verso signiert und bezeichnet "113". 150 x 113 x 16,5 cm (59 x 44,4 x 6,4 in).
[AR].

• Großformatige Arbeit aus der zentralen Werkgruppe der Metallreliefs.
• Mit ihnen erlangt Zoltán Kemény ab den frühen 1950er Jahren internationale Aufmerksamkeit.
• Präzise angelegte, leicht und bewegt anmutende Abstraktionen, in der sein großes Gespür für die Formbarkeit metallischer Materialien zum Ausdruck kommt.
• Die Biennale von Venedig ehrt den Künstler 1964 mit dem Großen Preis für Skulptur.
• In der Sammlung des Centre Pompidou, Paris, befindet sich eine Auswahl seiner Metallreliefs
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Schweiz.
Sammlung Deutschland.

AUSSTELLUNG: Zoltán Kemény, Kestner-Gesellschaft, Hannover, 12.2.-24.3.1963 (Kat.-Nr. 13, m. Abb. S. 16. Verso mit dem Etikett der Kestner-Gesellschaft).
Vereinigung Zürcher Kunstfreunde. Mitglieder zeigen ihr Lieblingskunstwerk aus eigenem Besitz, Kunsthaus Zürich, 18.10.-10.11.1968 (verso mit dem Ausstellungsetikett).

LITERATUR: Gaëtan Picon und Ewald Rathke, kemeny reliefs en métal, Paris 1973, Kat.-Nr. 121 (m. Farbabb. S. 93).

"Der Weg dieses Einzelgängers ist die Wanderung eines Dichters gewesen (..) eines Dichters des Lebendigen; denn aus den Schluchten und Falten seiner Reliefs tritt die uralte Göttin Poesie in neuem Gewand hervor."
Horst Keller, ehem. Direktor des Wallraf-Richartz-Museum, in: Zoltán Kemény, Ausstellungskat. Wallraf-Richartz-Museum, Köln 1967, S. 9.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 18.21 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Zoltán Kemény "Séducteur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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