218
Karl Hofer
Berglandschaft, Wohl 1930er.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 22.500
Karl Hofer
1878 - 1955
Berglandschaft. Wohl 1930er Jahre.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert (in Ligatur). 36 x 60 cm (14,1 x 23,6 in).
Verso mit einer begonnenen Figurendarstellung (Hochformat). [CH].
• Eine der wenigen Landschaftsdarstellungen, in denen Hofer seinen künstlerischen Blick auf die unbebaute Natur und das reine Bergpanorama fokussiert.
• In besonderem Format und in kühlem, sattem Kolorit mit einer Fülle von Farbnuancen komponiert Hofer einen stimmungsvollen Blick in die Ferne.
• Weitere Landschaften des Künstlers befinden sich u. a. in der Sammlung des Museum Ludwig, Köln, in der Staatlichen Kunstsammlung, Karlsruhe, in der Kunsthalle Mannheim sowie im Kunst Museum Winterthur.
Die Arbeit wird in das Werkverzeichnis der Gemälde aufgenommen und ist unter der Nummer N39 registriert. Wir danken dem Karl Hofer Komitee, Köln, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Sachsen (bei Kunstausstellung Kühl in Dresden vermutl. in den 1930er Jahren erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (1953 vom Vorgenannten als Geschenk erhalten).
1878 - 1955
Berglandschaft. Wohl 1930er Jahre.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert (in Ligatur). 36 x 60 cm (14,1 x 23,6 in).
Verso mit einer begonnenen Figurendarstellung (Hochformat). [CH].
• Eine der wenigen Landschaftsdarstellungen, in denen Hofer seinen künstlerischen Blick auf die unbebaute Natur und das reine Bergpanorama fokussiert.
• In besonderem Format und in kühlem, sattem Kolorit mit einer Fülle von Farbnuancen komponiert Hofer einen stimmungsvollen Blick in die Ferne.
• Weitere Landschaften des Künstlers befinden sich u. a. in der Sammlung des Museum Ludwig, Köln, in der Staatlichen Kunstsammlung, Karlsruhe, in der Kunsthalle Mannheim sowie im Kunst Museum Winterthur.
Die Arbeit wird in das Werkverzeichnis der Gemälde aufgenommen und ist unter der Nummer N39 registriert. Wir danken dem Karl Hofer Komitee, Köln, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Sachsen (bei Kunstausstellung Kühl in Dresden vermutl. in den 1930er Jahren erworben).
Privatsammlung Süddeutschland (1953 vom Vorgenannten als Geschenk erhalten).
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Karl Hofer
Berglandschaft, Wohl 1930er.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 22.500
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Berglandschaft"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 218

