Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 181

 

181
Theo von Brockhusen
Fischerboote bei Ebbe, 1910.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Theo von Brockhusen
1882 - 1919

Fischerboote bei Ebbe. 1910.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. 80,5 x 96,5 cm (31,6 x 37,9 in). [CH].


• Mit pastos gesetztem, breitem Pinselstrich und stark zentralperspektivisch herausgearbeitetem Bildaufbau fängt Brockhusen eine atmosphärische maritime Szene ein.
• 1909 verbringt der Künstler seine Hochzeitsreise in Nieuwpoort und kehrt im darauffolgenden Jahr noch einmal in den belgischen Badeort zurück.
• Zwischen 1906 und 1915 wird er von dem legendären Kunsthändler Paul Cassirer vertreten.
• Ab 1905 ist Theo von Brockhusen Mitglied der Berliner Secession und ab 1914 der Freien Secession, deren Präsidentschaft er 1918 übernimmt
.

PROVENIENZ: Paul Cassirer, Berlin (in Kommission, verso auf dem Keilrahmen mit dem Etikettfragment).
Hugo Helbing, München (1919 vom Vorgenannten erworben).
Kunsthandel München.
Privatsammlung Norddeutschland (2003 vom Vorgenannten erworben).
Wir danken den Erben nach Hugo Helbing und dem Helbing Art Research Project für die freundliche Zusammenarbeit und die wissenschaftliche Unterstützung.

LITERATUR: Kunstauktionshaus Schloss Ahlden, Ahlden, 4.5.2002, Los 1608 (m. d. Titel "Der Steg von Swinemünde").

ARCHIVALIEN:
Paul Cassirer & Walter Feilchenfeldt Archiv, Stockkarte PC Nr. B.52.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.48 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld und Steuern zu Theo von Brockhusen "Fischerboote bei Ebbe"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.


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