293
Christo
Wrapped Bridge (Pont Alexandre III), 1973.
Collage
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Christo
1935 - 2020
Wrapped Bridge (Pont Alexandre III). 1973.
Collage.
Mittig links signiert und datiert sowie entlang der Bildmitte betitelt und bezeichnet "Wrapped Bridge (Project for "Le Pont Alexandre III - Des Invalides 1900 in Paris) using woven nylon polyamide and dacron rope.". 56 x 71 cm (22 x 27,9 in).
[AR].
• Entwurf für die geplante aber nie verwirklichte Verhüllung der "Pont Alexandre III", Paris.
• Nur zwei Jahre später realisieren sie erfolgreich die Verhüllung einer ebenso historischen Brücke, die "Pont Neuf" in Paris.
• Aus der Anfangszeit der ersten Großprojekte des progressiven Künstlerpaares.
• Mit Collagen und Zeichnungen finanzieren sie zu Lebzeiten ihre künstlerische Unabhängigkeit, heute sind diese bleibende Zeugnisse ihres einflussreichen Schaffens.
• Großes Jubiläumsjahr 2025: Geburtstag von Christo und Jeanne-Claude jährt sich zum 90. Mal (beide 13. Juni 1935) sowie Jubiläen von drei gefeierten Projekten, "The Gates", New York City (20. Jahrestag), "Wrapped Reichstag", Berlin (30. Jahrestag), "The Pont Neuf Wrapped", Paris (40. Jahrestag).
PROVENIENZ: Annely Juda Fine Art, London (verso auf der Rahmenrückwand m. Etikett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.17 h +/- 20 Min.
1935 - 2020
Wrapped Bridge (Pont Alexandre III). 1973.
Collage.
Mittig links signiert und datiert sowie entlang der Bildmitte betitelt und bezeichnet "Wrapped Bridge (Project for "Le Pont Alexandre III - Des Invalides 1900 in Paris) using woven nylon polyamide and dacron rope.". 56 x 71 cm (22 x 27,9 in).
[AR].
• Entwurf für die geplante aber nie verwirklichte Verhüllung der "Pont Alexandre III", Paris.
• Nur zwei Jahre später realisieren sie erfolgreich die Verhüllung einer ebenso historischen Brücke, die "Pont Neuf" in Paris.
• Aus der Anfangszeit der ersten Großprojekte des progressiven Künstlerpaares.
• Mit Collagen und Zeichnungen finanzieren sie zu Lebzeiten ihre künstlerische Unabhängigkeit, heute sind diese bleibende Zeugnisse ihres einflussreichen Schaffens.
• Großes Jubiläumsjahr 2025: Geburtstag von Christo und Jeanne-Claude jährt sich zum 90. Mal (beide 13. Juni 1935) sowie Jubiläen von drei gefeierten Projekten, "The Gates", New York City (20. Jahrestag), "Wrapped Reichstag", Berlin (30. Jahrestag), "The Pont Neuf Wrapped", Paris (40. Jahrestag).
PROVENIENZ: Annely Juda Fine Art, London (verso auf der Rahmenrückwand m. Etikett).
Privatsammlung Süddeutschland.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.17 h +/- 20 Min.
293
Christo
Wrapped Bridge (Pont Alexandre III), 1973.
Collage
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Christo "Wrapped Bridge (Pont Alexandre III)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 293
