201
Conrad Felixmüller
Versammlungsredner, 1920/21.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 7.000 - 9.000
Conrad Felixmüller
1897 - 1977
Versammlungsredner. 1920/21.
Farbholzschnitt.
Signiert, betitelt und bezeichnet mit "Farbiger Holzschnitt" sowie "34 x 56". Einer von ca. 10 Probedrucken aus einer Auflage von 20 Exemplaren. Auf Bütten. 54,5 x 34,5 cm (21,4 x 13,5 in). Papier: 58 x 44,7 cm (22,8 x 17,5 in).
[AW].
• Prägnantes Arbeiterporträt aus der besten Schaffenszeit Felixmüllers.
• Farbstarker Holzschnitt mit sozialpolitischer Thematik.
• Ein anderes Exemplar befindet sich im Philadelphia Museum of Art.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1984: Christie's, London).
LITERATUR: Gerhard Söhn, Conrad Felixmüller. Das graphische Werk 1912-1974, Düsseldorf 1975, WVZ-Nr. 230.
- -
Christie's, London, 6.12.1984, Los 97 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.14 h +/- 20 Min.
1897 - 1977
Versammlungsredner. 1920/21.
Farbholzschnitt.
Signiert, betitelt und bezeichnet mit "Farbiger Holzschnitt" sowie "34 x 56". Einer von ca. 10 Probedrucken aus einer Auflage von 20 Exemplaren. Auf Bütten. 54,5 x 34,5 cm (21,4 x 13,5 in). Papier: 58 x 44,7 cm (22,8 x 17,5 in).
[AW].
• Prägnantes Arbeiterporträt aus der besten Schaffenszeit Felixmüllers.
• Farbstarker Holzschnitt mit sozialpolitischer Thematik.
• Ein anderes Exemplar befindet sich im Philadelphia Museum of Art.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1984: Christie's, London).
LITERATUR: Gerhard Söhn, Conrad Felixmüller. Das graphische Werk 1912-1974, Düsseldorf 1975, WVZ-Nr. 230.
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Christie's, London, 6.12.1984, Los 97 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.14 h +/- 20 Min.
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Conrad Felixmüller
Versammlungsredner, 1920/21.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 7.000 - 9.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Versammlungsredner"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 201

