Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 335

 

335
Emil Schumacher
Bleibild B-3/1970, 1970.
Mischtechnik. Walzblei mit Asphalt auf Hartfase...
Schätzpreis: € 80.000 - 120.000
+
Emil Schumacher
1912 - 1999

Bleibild B-3/1970. 1970.
Mischtechnik. Walzblei mit Asphalt auf Hartfaserplatte.
Rechts unten mit der eingeritzten Signatur. Verso signiert, datiert und bezeichnet "B-3/1970". 99,5 x 78 cm (39,1 x 30,7 in).

Mit dem Original-Künstlerrahmen. [AW].

• Mit Asphalt und Walzblei überwindet Emil Schumacher hier die Regeln der Malerei.
• Der Protagonist des deutschen Informel schafft eine eindrucksvolle haptische Präsenz.
• Gestisch-expressive Arbeit in bewusst farblicher Reduktion und mit dem Original-Künstlerrahmen.
• 1959, 1964 und 1977 nimmt Schumacher an der documenta II, III und 6 in Kassel teil
.

Die Arbeit ist mit der Inventarnummer "0/73" in dem von Dr. Ulrich Schumacher angelegten Archiv der Emil Schumacher Stiftung, Hagen, aufgeführt. Wir danken Herrn Rouven Lotz, Direktor des Emil Schumacher Museums, Hagen, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Galerie Georg Nothelfer, Berlin.
Privatsammlung Berlin (1989 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Emil Schumacher. Bilder und Gouachen, Neue Galerie der Stadt Linz, Wolfgang Gurlitt Museum, 7.10.-6.11.1976.
Emil Schumacher. Arbeiten 1959-1978, Kunstverein Braunschweig, 6.10.-8.11.1978.

Emil Schumachers Malerei ist mehr als nur Farbe auf Leinwand; sie ist ein physischer Aktionsraum, in dem sich der Künstler mit dem Material auseinandersetzt. Charakteristisch für seine Werke ist der extrem dicke Farbauftrag sowie die Einarbeitung von Gegenständen und Materialien wie Nägeln, Holz, Steinen und Blei. Angetrieben von emotionaler Gestik und spontanen Prozessen löste Schumacher die Farbe von der Form und die Linie vom Motiv. Ab den 1950er-Jahren ging er noch weiter und verletzte den Bildträger bewusst mit Werkzeugen. Diese kraftvolle Auseinandersetzung erzeugt eine urwüchsige Bildsprache, die an archaische Landschaften erinnert und die Aussage des Künstlers "Aus dem Wesen, aber auch am Widerstand des Materials formt sich das Bild" unterstreicht.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 18.13 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Bleibild B-3/1970"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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