234
Otto Dix
Grabensoldat, 1915.
Gouache
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Otto Dix
1891 - 1969
Grabensoldat. 1915.
Gouache.
Unten rechts signiert. Auf bräunlichem Zeichenpapier. 29 x 28,5 cm (11,4 x 11,2 in), blattgroß.
In der Dix-Kartei auf 1915 datiert. [MH].
• Otto Dix' kritischer Blick auf den Krieg.
• Die Darstellung ist nicht heroisch, sondern zutiefst menschlich und erschütternd.
• Die Zeichnung markiert einen wichtigen Übergang in Dix' Schaffen vom expressiven Frühwerk zur dokumentarischen Schärfe der Neuen Sachlichkeit.
• Mit dem heute verlorenen Gemälde Der Schützengraben (1915) provoziert Otto Dix einen Skandal und zugleich gelingt ihm der Durchbruch.
• "Grabensoldat" – ein historisches Dokument mit zeitloser Botschaft gegen das Vergessen.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers (bis mindestens 1963).
Sammlung Graf von der Goltz, Düsseldorf.
Galerie Wolfgang Ketterer, München (1968 vom Vorgenannten erworben).
Galerie Kunstkabinett Klihm, München (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung.
Privatsammlung Berlin (2013 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Otto Dix. Handzeichnungen 1912-1962, Deutsche Akademie der Künste, Berlin-Ost, 6.9.-13.10.1963, o.Nr.
Otto Dix. Ölgemälde, Aquarelle, Handzeichnungen, Radierungen, Lithographien, Galerie Baukunst, Köln, 20.1.-16.3.1966, Kat.-Nr. 43.
LITERATUR: Suse Pfäffle, Otto Dix. Werkverzeichnis der Aquarelle und Gouachen, Stuttgart 1991, WVZ-Nr. G 1915/9 (m. Abb.).
- -
Galerie Wolfgang Ketterer, München, 1. Auktion, Moderne Kunst, 17./18.5.1968, Los 216 (m. Abb.).
Dr. Ernst Hauswedell, Hamburg, 173. Auktion, Moderne Kunst, 4./5.6.1970, Los 244 (m. Abb.).
Karl & Faber, München, 127. Auktion, Kunst alter und neuer Meister, 26./27.5.1971, Los 608 (m. Abb.).
Galerie Gerda Bassenge, Berlin, 18. Auktion, Alte u. Neue Kunst, 2.-6.11.1971, Los 1192 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.58 h +/- 20 Min.
1891 - 1969
Grabensoldat. 1915.
Gouache.
Unten rechts signiert. Auf bräunlichem Zeichenpapier. 29 x 28,5 cm (11,4 x 11,2 in), blattgroß.
In der Dix-Kartei auf 1915 datiert. [MH].
• Otto Dix' kritischer Blick auf den Krieg.
• Die Darstellung ist nicht heroisch, sondern zutiefst menschlich und erschütternd.
• Die Zeichnung markiert einen wichtigen Übergang in Dix' Schaffen vom expressiven Frühwerk zur dokumentarischen Schärfe der Neuen Sachlichkeit.
• Mit dem heute verlorenen Gemälde Der Schützengraben (1915) provoziert Otto Dix einen Skandal und zugleich gelingt ihm der Durchbruch.
• "Grabensoldat" – ein historisches Dokument mit zeitloser Botschaft gegen das Vergessen.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers (bis mindestens 1963).
Sammlung Graf von der Goltz, Düsseldorf.
Galerie Wolfgang Ketterer, München (1968 vom Vorgenannten erworben).
Galerie Kunstkabinett Klihm, München (vom Vorgenannten erworben).
Privatsammlung.
Privatsammlung Berlin (2013 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Otto Dix. Handzeichnungen 1912-1962, Deutsche Akademie der Künste, Berlin-Ost, 6.9.-13.10.1963, o.Nr.
Otto Dix. Ölgemälde, Aquarelle, Handzeichnungen, Radierungen, Lithographien, Galerie Baukunst, Köln, 20.1.-16.3.1966, Kat.-Nr. 43.
LITERATUR: Suse Pfäffle, Otto Dix. Werkverzeichnis der Aquarelle und Gouachen, Stuttgart 1991, WVZ-Nr. G 1915/9 (m. Abb.).
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Galerie Wolfgang Ketterer, München, 1. Auktion, Moderne Kunst, 17./18.5.1968, Los 216 (m. Abb.).
Dr. Ernst Hauswedell, Hamburg, 173. Auktion, Moderne Kunst, 4./5.6.1970, Los 244 (m. Abb.).
Karl & Faber, München, 127. Auktion, Kunst alter und neuer Meister, 26./27.5.1971, Los 608 (m. Abb.).
Galerie Gerda Bassenge, Berlin, 18. Auktion, Alte u. Neue Kunst, 2.-6.11.1971, Los 1192 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.58 h +/- 20 Min.
234
Otto Dix
Grabensoldat, 1915.
Gouache
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otto Dix "Grabensoldat"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 234
