Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 138

 

138
Stephan Balkenhol
Mann auf gespaltenem Sockel, 2002.
Holzskulptur. Douglasie, farbig gefasst
Schätzpreis: € 30.000 - 50.000
+
Stephan Balkenhol
1957

Mann auf gespaltenem Sockel. 2002.
Holzskulptur. Douglasie, farbig gefasst.
168 x 79 x 76 cm (66,1 x 31,1 x 29,9 in). [AW].

• Starke räumliche Präsenz durch massiven, monumentalen Douglasienstamm und Aufsockelung auf Augenhöhe des Betrachters.
• Der Mann im weißen Hemd ist als Archetyp schon früh im Œuvre Stephan Balkenhols vertreten.
• Balkenhol gilt als führender Geist hinter der Wiederbelebung der figurativen Skulptur in den frühen 1980er Jahren
.

PROVENIENZ: Skulpturengalerie Löhrl am Abteiberg, Möchengladbach.
Privatsammlung Süddeutschland (2004 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Stephan Balkenhol, Galerie Löhrl, Mönchengladbach, 2002 (m. Abb. S. 21, 28, 31).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.50 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Mann auf gespaltenem Sockel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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