320
Sam Francis
Untitled (SF 57-115), 1957.
Aquarell auf Papier
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Sam Francis
1923 - 1994
Untitled (SF 57-115). 1957.
Aquarell auf Papier.
Unten rechts monogrammiert. Verso mit der Stempelsignatur und der handschriftlichen Bezeichnung "Paris" sowie zweifach mit dem Stempel "The Sam Francis Estate" und der handschriftlichen Bezeichnung "SF 57-115". Am unteren Blattrand verso handschriftlich abermals bezeichnet "SF 57-115" und "PARIS". Auf Velin. 34,5 x 25,2 cm (13,5 x 9,9 in), blattgroß.
[MH].
• Charakteristische Mischung aus sanften Farbtönen und kräftigen, dynamischen Akzenten.
• Der amerikanische Künstler Sam Francis widmet sich in seinen Arbeiten eher der lyrisch orientierten Form des Abstrakten Expressionismus.
• Weitere Aquarelle des Künstlers aus den 1950er Jahren befinden sich u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Solomon R. Guggenheim Museum, New York, und in der Tate Modern, London.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF57-115" registriert und im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers, Kalifornien.
Gallery Delaive, Amsterdam.
Baukunst Galerie, Köln.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz.
Sammlung Deutschland (seit 2018, Lempertz, Köln).
AUSSTELLUNG: Sam Francis. Works from 1948-1994, Gallery Delaive, Amsterdam, 23.10.-19.11.1999, S. 9 (m. Abb.).
LITERATUR: Lempertz, Köln, 1122. Auktion, 1.12.2018, Los 503 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.53 h +/- 20 Min.
1923 - 1994
Untitled (SF 57-115). 1957.
Aquarell auf Papier.
Unten rechts monogrammiert. Verso mit der Stempelsignatur und der handschriftlichen Bezeichnung "Paris" sowie zweifach mit dem Stempel "The Sam Francis Estate" und der handschriftlichen Bezeichnung "SF 57-115". Am unteren Blattrand verso handschriftlich abermals bezeichnet "SF 57-115" und "PARIS". Auf Velin. 34,5 x 25,2 cm (13,5 x 9,9 in), blattgroß.
[MH].
• Charakteristische Mischung aus sanften Farbtönen und kräftigen, dynamischen Akzenten.
• Der amerikanische Künstler Sam Francis widmet sich in seinen Arbeiten eher der lyrisch orientierten Form des Abstrakten Expressionismus.
• Weitere Aquarelle des Künstlers aus den 1950er Jahren befinden sich u. a. im Museum of Modern Art, New York, im Solomon R. Guggenheim Museum, New York, und in der Tate Modern, London.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF57-115" registriert und im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: Nachlass des Künstlers, Kalifornien.
Gallery Delaive, Amsterdam.
Baukunst Galerie, Köln.
Privatsammlung Rheinland-Pfalz.
Sammlung Deutschland (seit 2018, Lempertz, Köln).
AUSSTELLUNG: Sam Francis. Works from 1948-1994, Gallery Delaive, Amsterdam, 23.10.-19.11.1999, S. 9 (m. Abb.).
LITERATUR: Lempertz, Köln, 1122. Auktion, 1.12.2018, Los 503 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.53 h +/- 20 Min.
320
Sam Francis
Untitled (SF 57-115), 1957.
Aquarell auf Papier
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sam Francis "Untitled (SF 57-115)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 320

