184
Norbert Bisky
Zwischenland, 2019.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 60.000
Norbert Bisky
1970
Zwischenland. 2019.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert und datiert sowie betitelt. 240 x 110 cm (94,4 x 43,3 in). [AW].
• In der ihm typischen leuchtend-explosiven Farbästhetik verarbeitet Bisky den Mauerfall und seine eigene DDR-Vergangenheit.
• Die Arbeit ist 2020 Teil der Ausstellung "RANT": Norbert Bisky reflektiert eine "Welt aus den Fugen" im Spiegel der Zeit vor und nach der Wende.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in den Sammlungen bedeutender internationaler Museen, darunter das Museum Ludwig, Köln, und das Museum of Modern Art, New York.
Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer NBC19.07 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: König Galerie, Berlin.
Privatsammlung Berlin (2019 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: RANT, Villa Schöningen, Potsdam, 9.11.2019-12.3.2020 (m. Abb.).
Norbert Bisky in einem Interview mit Stefanie Dörre, tip Berlin, 12.11.2019.
1970
Zwischenland. 2019.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert und datiert sowie betitelt. 240 x 110 cm (94,4 x 43,3 in). [AW].
• In der ihm typischen leuchtend-explosiven Farbästhetik verarbeitet Bisky den Mauerfall und seine eigene DDR-Vergangenheit.
• Die Arbeit ist 2020 Teil der Ausstellung "RANT": Norbert Bisky reflektiert eine "Welt aus den Fugen" im Spiegel der Zeit vor und nach der Wende.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich in den Sammlungen bedeutender internationaler Museen, darunter das Museum Ludwig, Köln, und das Museum of Modern Art, New York.
Die Arbeit ist im Studio Norbert Bisky, Berlin, unter der Werkverzeichnisnummer NBC19.07 verzeichnet. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: König Galerie, Berlin.
Privatsammlung Berlin (2019 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: RANT, Villa Schöningen, Potsdam, 9.11.2019-12.3.2020 (m. Abb.).
Norbert Bisky in einem Interview mit Stefanie Dörre, tip Berlin, 12.11.2019.
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Norbert Bisky
Zwischenland, 2019.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Norbert Bisky "Zwischenland"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 184 
