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312
Damien Hirst
Spin Painting, 2002.
Mischtechnik. Lack und Siebdruck auf Leinwandma...
Nachverkaufspreis: € 20.000
+
Damien Hirst
1965

Spin Painting. 2002.
Mischtechnik. Lack und Siebdruck auf Leinwandmappe. Unikat.
Mittig typografisch mit dem Serientitel sowie mit dem Namenszug bezeichnet. 117,5 x 96 x 3,3 cm (46,2 x 37,7 x 1,2 in).
Das Werk ist im Damien Hirst Archiv unter der Nummer DHS 663,059 (L) registriert. Das "Spin Painting" gehört ursprünglich zu dem Portfolio "In a Spin, the Action of the World on Things", herausgegeben von der Paragon Press 2002. Das Portfolio erschien in 68 Exemplaren, wobei auf das Cover jeder einzelnen Leinwand-Mappe ein individuelles "Spin Painting" gemalt wurde. [KT].

• Aus der dynamischen Serie "In a spin" – Hirst feiert in den kreisförmigen, chaotischen Strukturen seinen Blick auf das Leben selbst.
• Gelenkter Zufall: eine der faszinierendsten kreativen Vorgehensweisen der Malereigeschichte.
• Werke Hirsts befinden sich in den renommiertesten öffentlichen und privaten Sammlungen zeitgenössischer Kunst, darunter die Tate Gallery, London, die Sammlung Boros, Berlin, sowie das Museum Brandhorst, München
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland (2003 erworben, Paragon Press, London).




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Damien Hirst "Spin Painting"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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