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300
Joseph Beuys
Oder nehmen wir jetzt AMALGAM?, 1981.
Karton, Kordel, Zeichnung und Aufschrift. Inhal...
Nachverkaufspreis: € 16.000
Joseph Beuys
1921 - 1986
Oder nehmen wir jetzt AMALGAM?. 1981.
Karton, Kordel, Zeichnung und Aufschrift. Inhalt: Mit Chemikalien gefüllte Flaschen und weitere Restaurierungsmaterialien.
Vorne mittig signiert und datiert. Oben betitelt sowie mit einer Skizze des Büdericher Tores, dem Vermerk "Restaur. Büderich" und der Auflistung "Farben Stahlwolle Wachs Holzzwinge Töpfe + Gaspatrone Gummi [.unleserlich.] Holzklötze Terpentin" versehen. Oben und vorne jeweils mit einem Stempel "Baumspenden an: Magistrat der Stadt Kassel [..] VW 220 Joseph Beuys 7000 Eichen". Unikat. 36 x 55 x 44 cm (14,1 x 21,6 x 17,3 in). [AW].
• 1958 gestaltet Joseph Beuys ein Ehrenmal mit Holztor für den "Alten Kirchturm" in Meerbusch-Büderich, – 1981 wird das Tor durch Vandalismus beschädigt und Beuys arbeitet selbst mit an der Restaurierung.
• Die Skizze auf dem Karton zeigt das Tor und die zu restaurierenden Löcher, welche mit Holz und dem umstrittenen Amalgam behandelt werden.
• So hinterfragt Beuys mit dieser Arbeit unreine, giftige Mischungen und ihre Folgen sowie die Suche nach Ersatzlösungen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Joseph Beuys. Skulpturen und Objekte, Martin-Gropius-Bau Berlin, 20.2.-1.5.1988, Kat.-Nr. 77 (m. Abb. S. 220).
Dauerleihgabe im Stadtmuseum Düsseldorf von 2007 bis 2020.
Joseph Beuys und Düsseldorf, Stadtmuseum Düsseldorf, 30.11.2007-1.12.2009.
Joseph Beuys: Wo ist Element 3?, Ketterer Kunst, Berlin, 26.3.-22.5.2021.
LITERATUR: Heinz Althöfer, La Radiologia Per il Restauro, Fiesole (FI) 1997, S. 103 (m. Abb. Taf. 22, 23).
Marie Althöfer, Kunsttransporte, Universität Köln, Dissertation 2006 (o. S.).
1921 - 1986
Oder nehmen wir jetzt AMALGAM?. 1981.
Karton, Kordel, Zeichnung und Aufschrift. Inhalt: Mit Chemikalien gefüllte Flaschen und weitere Restaurierungsmaterialien.
Vorne mittig signiert und datiert. Oben betitelt sowie mit einer Skizze des Büdericher Tores, dem Vermerk "Restaur. Büderich" und der Auflistung "Farben Stahlwolle Wachs Holzzwinge Töpfe + Gaspatrone Gummi [.unleserlich.] Holzklötze Terpentin" versehen. Oben und vorne jeweils mit einem Stempel "Baumspenden an: Magistrat der Stadt Kassel [..] VW 220 Joseph Beuys 7000 Eichen". Unikat. 36 x 55 x 44 cm (14,1 x 21,6 x 17,3 in). [AW].
• 1958 gestaltet Joseph Beuys ein Ehrenmal mit Holztor für den "Alten Kirchturm" in Meerbusch-Büderich, – 1981 wird das Tor durch Vandalismus beschädigt und Beuys arbeitet selbst mit an der Restaurierung.
• Die Skizze auf dem Karton zeigt das Tor und die zu restaurierenden Löcher, welche mit Holz und dem umstrittenen Amalgam behandelt werden.
• So hinterfragt Beuys mit dieser Arbeit unreine, giftige Mischungen und ihre Folgen sowie die Suche nach Ersatzlösungen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Joseph Beuys. Skulpturen und Objekte, Martin-Gropius-Bau Berlin, 20.2.-1.5.1988, Kat.-Nr. 77 (m. Abb. S. 220).
Dauerleihgabe im Stadtmuseum Düsseldorf von 2007 bis 2020.
Joseph Beuys und Düsseldorf, Stadtmuseum Düsseldorf, 30.11.2007-1.12.2009.
Joseph Beuys: Wo ist Element 3?, Ketterer Kunst, Berlin, 26.3.-22.5.2021.
LITERATUR: Heinz Althöfer, La Radiologia Per il Restauro, Fiesole (FI) 1997, S. 103 (m. Abb. Taf. 22, 23).
Marie Althöfer, Kunsttransporte, Universität Köln, Dissertation 2006 (o. S.).
300
Joseph Beuys
Oder nehmen wir jetzt AMALGAM?, 1981.
Karton, Kordel, Zeichnung und Aufschrift. Inhal...
Nachverkaufspreis: € 16.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Joseph Beuys "Oder nehmen wir jetzt AMALGAM?"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Louisa von Saucken / Undine Schleifer
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Mobil: +49 (0)171 8618661
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Lot 300 
