Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 112

 

112
Alexander Archipenko
Weiblicher Akt (La Negresse), 1910/11.
Bronze mit grün-schwarzer Patina
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Alexander Archipenko
1887 - 1964

Weiblicher Akt (La Negresse). 1910/11.
Bronze mit grün-schwarzer Patina.
Verso seitlich an der Plinthe mit der Nummerierung "1/2" und dem Gießerstempel "E PETTERSSON FUD". Höhe: 50 cm (19,6 in).
Gegossen bei Konstgjuteri Gunnar Pettersson, Hägersten, Schweden (verso an der Plinthe mit dem Gießerstempel).

• Einer von nur zwei Bronzegüssen.
• Das Werkverzeichnis listet die beiden Bronzegüsse als Lebzeitgüsse.
• Die hier zugrunde liegende Skulptur wurde zwischen 1912 und 1922 mehrfach auf wichtigen Ausstellungen gezeigt
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Deutschland.
Privatsammlung (seit 1992, Christie's, London).

LITERATUR: Alexander Achipenko, Online Catalogue raisonné: archipenkocr.org, s.10-07 Work No. 3226.
- -
Christie's, London, Impressionist and Modern Paintings, Watercolors and Sculpture, 30.6.1992, Los 150.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.16 h +/- 20 Min.

Erstmals wurde die von Alexander Archipenko "La Negresse" benannte Figur 1912 ausgestellt. Es handelte sich dabei um einen Steinguss, der sich heute in schwedischem Privatbesitz befindet. Mit Erlaubnis des Künstlers wurden vom Besitzer von jener Steinguss-Figur zwei Bronzen bei der Gießerei Pettersson in Hägersten, Schweden, gegossen. Eine dieser beiden Bronzen kann hier angeboten werden.

Diese Figur ist in ihrer Ausformung als Steinguss zwischen 1912 und 1922 auf wichtigen Ausstellungen vertreten. Als Auswahl seien die folgenden genannt:
1912 - Quai d'Orsay, Paris, Salon des Indépendants, Artistes Indépendant, 28e Exposition\par 1913 - Armory of the Sixty-Ninth Regiment, New York, Armory Show, International Exhibition of Modern Art, Association of American Painters and Sculptors, Kat.-Nr. 601
1913 - Art Institute of Chicago, Chicago, Armory Show, International Exhibition of Modern Art, Association of American Painters and Sculptors
1920 - XII. Esposizione Biennale Internationale d'Arte, Venedig, Russischer Pavillon.
1921 - Der Sturm, Berlin, Der Sturm, Fünfundneunzigste Ausstellung, Alexander Archipenko, Kat.-Nr. 5 (hier: "Negerin / 1911 / Zement" )
1922 - Galerie Fritz Gurlitt, Berlin, Alexander Archipenko: Zehnte Retrospektive Ausstellung, Kat.-Nr. 35.

Die hier angebotene Bronze ist in ihrer Geschlossenheit ein besonderes Beispiel für die Figurenauffassung Alexander Archipenkos in den frühen 1910er Jahren. [EH]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Alexander Archipenko "Weiblicher Akt (La Negresse)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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