255
Adolf Richard Fleischmann
Totem No. 1, Composition 378, 1963.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 24.000 - 28.000
Adolf Richard Fleischmann
1892 - 1968
Totem No. 1, Composition 378. 1963.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso erneut signiert und datiert sowie betitelt und mit den Größenangaben in Inch bezeichnet. 153 x 81 cm (60,2 x 31,8 in).
[AR].
• Großformatiges Werk aus dem reifen und gesuchten Spätwerk des Künstlers.
• Maximale Wirkung durch gezielte Reduktion von Form und Farbe.
• Bereits im Entstehungsjahr in der berühmten New Yorker Stable Gallery ausgestellt sowie 1973 in der ersten großen postumen Retrospektive des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Deyhle, Stuttgart.
Hamburgische Landesbank.
Privatsammlung Dr. Freerk Valentien, Stuttgart.
AUSSTELLUNG: Stable Gallery, New York, 1963 (Einzelausstellung).
14. Ausstellung Deutscher Künstlerbund, Essen, 1966 (Gruppenausstellung, verso mit Etikett).
Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, 1966 (Einzelausstellung).
Ulmer Museum, 1973 (Retrospektive).
Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster, 1973 (Retrospektive).
LITERATUR: Rolf Wedewer, Adolf Fleischmann, Stuttgart 1977, WVZ Nr. O 370 (m. ganzseit. SW-Abb. S. 143).
Alfred M. Fischer, Adolf Fleischmann (1892-1968), Diss. Tübingen 1976, WVZ-Nr. A63/31.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.26 h +/- 20 Min.
1892 - 1968
Totem No. 1, Composition 378. 1963.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert und datiert. Verso erneut signiert und datiert sowie betitelt und mit den Größenangaben in Inch bezeichnet. 153 x 81 cm (60,2 x 31,8 in).
[AR].
• Großformatiges Werk aus dem reifen und gesuchten Spätwerk des Künstlers.
• Maximale Wirkung durch gezielte Reduktion von Form und Farbe.
• Bereits im Entstehungsjahr in der berühmten New Yorker Stable Gallery ausgestellt sowie 1973 in der ersten großen postumen Retrospektive des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Sammlung Deyhle, Stuttgart.
Hamburgische Landesbank.
Privatsammlung Dr. Freerk Valentien, Stuttgart.
AUSSTELLUNG: Stable Gallery, New York, 1963 (Einzelausstellung).
14. Ausstellung Deutscher Künstlerbund, Essen, 1966 (Gruppenausstellung, verso mit Etikett).
Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, 1966 (Einzelausstellung).
Ulmer Museum, 1973 (Retrospektive).
Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster, 1973 (Retrospektive).
LITERATUR: Rolf Wedewer, Adolf Fleischmann, Stuttgart 1977, WVZ Nr. O 370 (m. ganzseit. SW-Abb. S. 143).
Alfred M. Fischer, Adolf Fleischmann (1892-1968), Diss. Tübingen 1976, WVZ-Nr. A63/31.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.26 h +/- 20 Min.
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Adolf Richard Fleischmann
Totem No. 1, Composition 378, 1963.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 24.000 - 28.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Adolf Richard Fleischmann "Totem No. 1, Composition 378"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 255
