268
Günter Fruhtrunk
Struktur I, 1961/62.
Vinyl auf Hartfaserplatte
Nachverkaufspreis: € 30.000
Günter Fruhtrunk
1923 - 1982
Struktur I. 1961/62.
Vinyl auf Hartfaserplatte.
Verso signiert, datiert, betitelt "Struktur u. Rotakzente" und mit Richtungspfeil, Richtungsbezeichnung und der Ortsangabe "Paris" sowie den Buchstaben "E", "H", "G" und "F". 117 x 120 cm (46 x 47,2 in).
[MH].
• Popkulturelle Ikone: 1970 entwirft Günter Fruhtrunk das ikonische Design der Aldi-Nord-Plastiktüte.
• Charakteristische Arbeit für die abstrakt-geometrische Bildsprache des Künstlers.
• Aus der frühen Pariser Zeit, zeigt das Werk Fruhtrunks endgültige Überwindung des starren Konstruktivismus hin zu seiner ganz individuellen konkreten Malerei.
• Zuletzt ehrte beispielsweise das Lenbachhaus München den Künstler mit einer Ausstellung 2023/24.
PROVENIENZ: Privatsammlung Österreich (seit 2024, Hôtel des Ventes de Clermont-Ferrand, Frankreich).
LITERATUR: Silke Reiter, Günter Fruhtrunk. Werkverzeichnis der Bilder. 1952-1982, Berlin 2018, WVZ-Nr. 249 (m. Abb.).
1923 - 1982
Struktur I. 1961/62.
Vinyl auf Hartfaserplatte.
Verso signiert, datiert, betitelt "Struktur u. Rotakzente" und mit Richtungspfeil, Richtungsbezeichnung und der Ortsangabe "Paris" sowie den Buchstaben "E", "H", "G" und "F". 117 x 120 cm (46 x 47,2 in).
[MH].
• Popkulturelle Ikone: 1970 entwirft Günter Fruhtrunk das ikonische Design der Aldi-Nord-Plastiktüte.
• Charakteristische Arbeit für die abstrakt-geometrische Bildsprache des Künstlers.
• Aus der frühen Pariser Zeit, zeigt das Werk Fruhtrunks endgültige Überwindung des starren Konstruktivismus hin zu seiner ganz individuellen konkreten Malerei.
• Zuletzt ehrte beispielsweise das Lenbachhaus München den Künstler mit einer Ausstellung 2023/24.
PROVENIENZ: Privatsammlung Österreich (seit 2024, Hôtel des Ventes de Clermont-Ferrand, Frankreich).
LITERATUR: Silke Reiter, Günter Fruhtrunk. Werkverzeichnis der Bilder. 1952-1982, Berlin 2018, WVZ-Nr. 249 (m. Abb.).
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Günter Fruhtrunk
Struktur I, 1961/62.
Vinyl auf Hartfaserplatte
Nachverkaufspreis: € 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günter Fruhtrunk "Struktur I"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 268 
