202
Conrad Felixmüller
Portrait Oskar Elsner, 1921.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Conrad Felixmüller
1897 - 1977
Portrait Oskar Elsner. 1921.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand datiert und bezeichnet "No. 249" Auf dem Keilrahmen signiert und bezeichnet "Berlin" sowie mit dem Adressstempel. 55 x 60 cm (21,6 x 23,6 in).
• Aus der besten Schaffenszeit des Künstlers.
• Felixmüller – Shootingstar der Dresdner und Berliner Avantgarde.
• In Farbigkeit und Komposition außergewöhnlich starkes, avantgardistisches Porträt von musealer Qualität.
• Mit seinem einzigartigen Stil wird Felixmüller zum wichtigsten Porträtisten seiner Zeit.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers (bis mindestens 1970).
Privatsammlung Berlin (vom Künstler erworben, bis 1985: Christie's).
Privatsammlung Berlin (1985 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Conrad Felixmüller - Sonderausstellung, Kunsthaus l. Schaller, Stuttgart, 1925, Kat.-Nr. 3.
Berlin 1977, Kat.-Nr. 16 (hier betitelt "Der politische Sträfling").
Conrad Felixmüller 1897-1977, Museum am Ostwall, Dortmund / Nassauischer Kunstverein, Wiesbaden / Saarland Museum Saarbrücken, 1978/79, Kat.-Nr. 152 (m. Farbabb. S. 555; hier betitelt "Der politische Sträfling").
Kunst im Aufbruch - Dresden 1918-1933, Staatliche Kunstsammlungen Albertinum, Dresden, 30.9.1980-25.2.1981, Kat.-Nr. 89 (hier betitelt "Der politische Sträfling").
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Titus Felixmüller (Bearb.), Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, WVZ-Nr. 249 (m. Abb.).
- -
Christie, Manson & Woods, Impressionist and modern paintings and sculpture, London, 24.6.1985, Los 19 (m. Abb.).
Das Werkverzeichnis vermerkt zu diesem Gemälde:
"''vom Künstler' 1933 verbrannt - Kopf herausgeschnitten' - Fragment in Privatbesitz (bis 1985) - Verbleib nicht bekannt"
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.16 h +/- 20 Min.
1897 - 1977
Portrait Oskar Elsner. 1921.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. Verso auf der Leinwand datiert und bezeichnet "No. 249" Auf dem Keilrahmen signiert und bezeichnet "Berlin" sowie mit dem Adressstempel. 55 x 60 cm (21,6 x 23,6 in).
• Aus der besten Schaffenszeit des Künstlers.
• Felixmüller – Shootingstar der Dresdner und Berliner Avantgarde.
• In Farbigkeit und Komposition außergewöhnlich starkes, avantgardistisches Porträt von musealer Qualität.
• Mit seinem einzigartigen Stil wird Felixmüller zum wichtigsten Porträtisten seiner Zeit.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers (bis mindestens 1970).
Privatsammlung Berlin (vom Künstler erworben, bis 1985: Christie's).
Privatsammlung Berlin (1985 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Conrad Felixmüller - Sonderausstellung, Kunsthaus l. Schaller, Stuttgart, 1925, Kat.-Nr. 3.
Berlin 1977, Kat.-Nr. 16 (hier betitelt "Der politische Sträfling").
Conrad Felixmüller 1897-1977, Museum am Ostwall, Dortmund / Nassauischer Kunstverein, Wiesbaden / Saarland Museum Saarbrücken, 1978/79, Kat.-Nr. 152 (m. Farbabb. S. 555; hier betitelt "Der politische Sträfling").
Kunst im Aufbruch - Dresden 1918-1933, Staatliche Kunstsammlungen Albertinum, Dresden, 30.9.1980-25.2.1981, Kat.-Nr. 89 (hier betitelt "Der politische Sträfling").
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Titus Felixmüller (Bearb.), Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, WVZ-Nr. 249 (m. Abb.).
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Christie, Manson & Woods, Impressionist and modern paintings and sculpture, London, 24.6.1985, Los 19 (m. Abb.).
Das Werkverzeichnis vermerkt zu diesem Gemälde:
"''vom Künstler' 1933 verbrannt - Kopf herausgeschnitten' - Fragment in Privatbesitz (bis 1985) - Verbleib nicht bekannt"
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.16 h +/- 20 Min.
202
Conrad Felixmüller
Portrait Oskar Elsner, 1921.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Portrait Oskar Elsner"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 202

