Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 142

 

142
Franz Gertsch
Vera, 1994.
Farbholzschnitt in Orange (Zinnober, Farbe der ...
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Franz Gertsch
1930 - 2022

Vera. 1994.
Farbholzschnitt in Orange (Zinnober, Farbe der Blume (Gelb aus Kyoto), Tannnadel Kohle).
Verso signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 24 handgedruckten Exemplaren. Auf Kumohadamashi-Japanpapier von Heizaburo Iwano. 105 x 91 cm (41,3 x 35,8 in). Papier: 125 x 107 cm (49,2 x 42,1 in).

Gedruckt von Franz Gertsch, Nik Hausmann, Maria Gertsch und Jürg Kretz. Herausgegeben von Franz Gertsch. Jeder Abzug ist ein Farbunikat. Die Druckplatte befindet sich im Nachlass Franz Gertsch. [AW].

• Großformatiger Holzschnitt in einzigartiger Farbigkeit mit Unikatcharakter.
• Höchste Druckkunst auf wertvollem Kumohadamashi-Japanpapier.
• Bis November 2024 ehrte das Louisiana Museum of Modern Art in Humlebæk den 2022 verstorbenen Künstler mit einer umfassenden Retrospektive.
Franz Gertschs Porträts zählen zu den gefragtesten Holzschnitten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com)
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Wir danken der Familie Gertsch, Bern, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin.

LITERATUR: Andrea Firmenich, Johannes Janssen (Hrsg.), Franz Gertsch. Holzschnitte. Aus der Natur gerissen, mit einem Register der Druckgraphik 1972-2008 als vorläufiges Werkverzeichnis von Rainer Michael Mason, Köln 2013, WVZ-Nr. 19 B (m. SW-Abb. S. 122, anderes Exemplar).
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Götz Adriani (Hrsg.), Franz Gertsch. Geheimnis Natur, Ostfildern 2013, S. 11 (anderes Exemplar).
Rainer Michael Mason, Franz Gertsch. Visages paysages, Vevey 2017, S. 27 (anderes Exemplar).
Anna Wesle (Hrsg.), Louisiana visits Franz Gertsch: post-war and contemporary art in dialogue, Berlin 2024, S. 105 (anderes Exemplar).
Franz Gertsch, Gedankengänge durch Vorstellung und Natur, in: Andrea Firmenich, Franz Gertsch. Holzschnitte. Aus der Natur gerissen, Köln 2013, S. 19-23, hier S. 21.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.56 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Franz Gertsch "Vera"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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