Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 259

 

259
George Grosz
Caféhaus, 1914.
Farbige Kreide und Tusche
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
George Grosz
1893 - 1959

Caféhaus. 1914.
Farbige Kreide und Tusche.
Rechts unten signiert, datiert und betitelt. Auf dünnem, chamoisfarbenem Maschinenbütten. 29 x 22,4 cm (11,4 x 8,8 in), blattgroß. [AW].

• Charakteristische Caféhaus-Szene von herausragender und zugleich messerscharfer Detailfülle.
• Entstanden im schicksalhaften Kriegsjahr 1914, was Grosz' dynamische Sozialkritik nur noch prägnanter macht.
• Seltene, frühe farbige Caféhaus-Szene aus der wichtigen Berliner Zeit (Quelle: artprice.com)
.

Mit einer Fotoexpertise von Ralph Jentsch vom 21. Oktober 2025. Das vorliegende Blatt wird in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.

PROVENIENZ: Atelier des Künstlers, Berlin (1914).
James Vigeveno Gallery, Los Angeles.
Sammlung Clifford Odets (1906-1963), Los Angeles.
Peter Deitsch Gallery, New York (1970).
Sammlung Murray B. Cohen, New York.
Sammlung Saul P. Steinberg, New York (bis 1981: Christie's).
Privatsammlung Berlin (1981 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: George Grosz. Berlin Drawings and Watercolors, Peter Deitsch Fine Arts Inc., New York, März bis April 1970, Nr. 11 (m. Abb., als "Café Denis").
Tendenzen der Zwanziger Jahre, Neue Nationalgalerie, Berlin, Akademie der Künste und der Großen Orangerie des Schlosses Charlottenburg, Berlin, 14.8.-16.10.1977, Kat.-Nr. 3/523 (als "Café Denis").

LITERATUR: Parke Bernet, New York, 15.5.1969, Los 57 (m. Abb.).
Hans Hess, George Grosz, New York 1974, S. 54, Nr. 41 (m. Abb. S. 55).
Uwe M. Schneede, George Grosz. Der Künstler in seiner Gesellschaft, Köln 1975 (m. Abb. S. 41).
Christie, Manson & Woods, New York, The Saul P. Steinberg Collection Part II : important modern drawings and watercolors, 19.5.1981, Los 119 (m. Abb.).
Hans Hess, George Grosz, Dresden 1982, Nr. 42 (m. Abb. S. 55, als "Café Denis").
Hans Hess, George Grosz, New Haven/London 1985, Nr. 41 (m. Abb. S. 55).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.32 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu George Grosz "Caféhaus"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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