Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 105

 

105
Hans Uhlmann
Stahlskulptur, 1961.
Stahl, schwarz getönt
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Hans Uhlmann
1900 - 1975

Stahlskulptur. 1961.
Stahl, schwarz getönt.
Auf der Plinthe mit dem eingeritzten Monogramm und der Signatur. Unikat. 46,5 x 83 x 27 cm (18,3 x 32,6 x 10,6 in). [AW].

• Verbindung von technischer Präzision mit zeichnerischer Mühelosigkeit.
• Uhlmann ist einer der wichtigsten Bildhauer und Zeichner der westdeutschen Nachkriegsmoderne.
• Überwindung der Materie Stahl hin zu einer abstrakt-geometrischen Leichtigkeit.
• Skulpturen Hans Uhlmanns befinden sich u. a. in der Nationalgalerie Berlin, der Hamburger Kunsthalle sowie den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen
.

PROVENIENZ: Sammlung Ludwig Vaubel, Wuppertal.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Berlin (2006 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Ursula Lehmann-Brockhaus, Hans Uhlmann. Leben und Werk. Œuvreverzeichnis der Skulpturen, Berlin 1975, WVZ-Nr. 192 (m. Abb.).
-
Grisebach Auktionen, Berlin, 135. Auktion, 27.5.2006, Los 359 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.06 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Uhlmann "Stahlskulptur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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