151
Peter Brüning
Ohne Titel, Um 1963.
Öl und farbige Kreide auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Peter Brüning
1929 - 1970
Ohne Titel. Um 1963.
Öl und farbige Kreide auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen handschriftlich bezeichnet "B 1961" und mit einem Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen sowie zweimal auf der Leinwand mit dem Nachlassstempel. 80 x 98 cm (31,4 x 38,5 in). [KA].
• Brüning par excellence: kalligrafische "gestische Zeichen", dramatische Rot-Ocker-Schwarz-Kontraste und unmittelbare Ausdrucksdringlichkeit.
• Ein weiteres Werk aus demselben Jahr erzielt den bisher höchsten Zuschlag für ein Brüning-Gemälde (Quelle: artprice.com).
• 1959, 1964 und 1968 Teilnahme an der documenta II, III und IV in Kassel.
• Seit fast 40 Jahre Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Wir danken Frau Dr. Marie-Luise Otten für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1986 erworben, Christie's).
AUSSTELLUNG: Peter Brüning, Galerie Elke und Werner Zimmer, Düsseldorf, 6.9.-7.10.1978, o. Kat.-Nr. (m. SW-Abb, o. S.).
LITERATUR: Marie-Luise Otten, Peter Brüning - Studien zu Entwicklung und Werk. Werkverzeichnis, Köln 1988, WVZ-Nr. 546 (SW-Abb. S. 395).
- -
Christie's, London, Contemporary Art, 26.6.1986, Los 59 (m. Farbabb, S. 43).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.
1929 - 1970
Ohne Titel. Um 1963.
Öl und farbige Kreide auf Leinwand.
Verso auf dem Keilrahmen handschriftlich bezeichnet "B 1961" und mit einem Richtungspfeil. Auf dem Keilrahmen sowie zweimal auf der Leinwand mit dem Nachlassstempel. 80 x 98 cm (31,4 x 38,5 in). [KA].
• Brüning par excellence: kalligrafische "gestische Zeichen", dramatische Rot-Ocker-Schwarz-Kontraste und unmittelbare Ausdrucksdringlichkeit.
• Ein weiteres Werk aus demselben Jahr erzielt den bisher höchsten Zuschlag für ein Brüning-Gemälde (Quelle: artprice.com).
• 1959, 1964 und 1968 Teilnahme an der documenta II, III und IV in Kassel.
• Seit fast 40 Jahre Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Wir danken Frau Dr. Marie-Luise Otten für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1986 erworben, Christie's).
AUSSTELLUNG: Peter Brüning, Galerie Elke und Werner Zimmer, Düsseldorf, 6.9.-7.10.1978, o. Kat.-Nr. (m. SW-Abb, o. S.).
LITERATUR: Marie-Luise Otten, Peter Brüning - Studien zu Entwicklung und Werk. Werkverzeichnis, Köln 1988, WVZ-Nr. 546 (SW-Abb. S. 395).
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Christie's, London, Contemporary Art, 26.6.1986, Los 59 (m. Farbabb, S. 43).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.
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Peter Brüning
Ohne Titel, Um 1963.
Öl und farbige Kreide auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Peter Brüning "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 151

