304
Günther Uecker
Stream, 2020.
Prägedruck
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Günther Uecker
1930 - 2025
Stream. 2020.
Prägedruck.
Signiert, datiert, nummeriert und betitelt. Eines von 30 Exemplaren aus einer römisch nummerierten Auflage. Auf handgeschöpftem, festem Büttenpapier. Ca. 121 x 178 cm (47,6 x 70 in), Blattgröße.
Das Papier in einem Sonderformat handgeschöpft bei John Gerard, Rheinbach (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von dem Kunstverlag Galerie Till Breckner, Düsseldorf. In einen Objektkasten montiert. [AW].
• Monumentaler Prägedruck des kürzlich verstorbenen "ZERO"-Künstlers Günther Uecker.
• Übersetzung der hochdynamischen Bewegungsstruktur der berühmten Nagelfelder in das Medium der Grafik.
• Die wellenförmige Struktur des Büttenpapiers absorbiert die Bewegung der Kraftfelder, verstärkt sie und führt sie über den Bildraum hinaus.
• Neben dem ebenfalls angebotenen Prägedruck "Both" ist "Stream" der größte jemals entstandene Prägedruck von Günther Uecker.
PROVENIENZ: Kunstverlag Galerie Till Breckner, Düsseldorf.
Privatsammlung Berlin (2021 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.32 h +/- 20 Min.
1930 - 2025
Stream. 2020.
Prägedruck.
Signiert, datiert, nummeriert und betitelt. Eines von 30 Exemplaren aus einer römisch nummerierten Auflage. Auf handgeschöpftem, festem Büttenpapier. Ca. 121 x 178 cm (47,6 x 70 in), Blattgröße.
Das Papier in einem Sonderformat handgeschöpft bei John Gerard, Rheinbach (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von dem Kunstverlag Galerie Till Breckner, Düsseldorf. In einen Objektkasten montiert. [AW].
• Monumentaler Prägedruck des kürzlich verstorbenen "ZERO"-Künstlers Günther Uecker.
• Übersetzung der hochdynamischen Bewegungsstruktur der berühmten Nagelfelder in das Medium der Grafik.
• Die wellenförmige Struktur des Büttenpapiers absorbiert die Bewegung der Kraftfelder, verstärkt sie und führt sie über den Bildraum hinaus.
• Neben dem ebenfalls angebotenen Prägedruck "Both" ist "Stream" der größte jemals entstandene Prägedruck von Günther Uecker.
PROVENIENZ: Kunstverlag Galerie Till Breckner, Düsseldorf.
Privatsammlung Berlin (2021 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.32 h +/- 20 Min.
304
Günther Uecker
Stream, 2020.
Prägedruck
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Uecker "Stream"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Holstenwall 5
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Fax: +49 (0)40 37 49 61-66
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50667 Köln
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Wir informieren Sie rechtzeitig.



Lot 304 
