330
Ludwig II. von Bayern
Schreiben bzgl. Erhaltung der Equipage Richard Wagners, 1865.
Schätzpreis: € 400
330
Ludwig II. von Bayern
Schreiben bzgl. Erhaltung der Equipage Richard Wagners, 1865.
Schätzpreis: € 400
Ludwig II.
König von Bayern, 1845-1886. Schreiben mit Unterschrift "Ludwig". Schloß Berg, 28. Juli 1865. 1 S. Auf Doppelblatt. 21,5 : 17 cm.
Erlaß des bayerischen Königs zugunsten von Richard Wagner.
"Dem Componisten Richard Wagner ist zur Haltung einer Equipage auf so lange Ich nicht anders verfüge ein Jahresbeitrag von 1200 Fl - Zwölfhundert Gulden - bewilligt, welcher vom 1. kftg. Mts in monatlichen Raten bei meiner hiernach anzuweisenden Kabinetskasse auszubezahlen kommt."
Ludwig decrees that the composer Richard Wagner is granted a monthly sum of 1200 gulden by the Cabinet treasury for the maintenance of a carriage. Document by a secretary's hand, signed "Ludwig". 1 p. On double leaf. 21,5 : 17 cm.
König von Bayern, 1845-1886. Schreiben mit Unterschrift "Ludwig". Schloß Berg, 28. Juli 1865. 1 S. Auf Doppelblatt. 21,5 : 17 cm.
Erlaß des bayerischen Königs zugunsten von Richard Wagner.
"Dem Componisten Richard Wagner ist zur Haltung einer Equipage auf so lange Ich nicht anders verfüge ein Jahresbeitrag von 1200 Fl - Zwölfhundert Gulden - bewilligt, welcher vom 1. kftg. Mts in monatlichen Raten bei meiner hiernach anzuweisenden Kabinetskasse auszubezahlen kommt."
Ludwig decrees that the composer Richard Wagner is granted a monthly sum of 1200 gulden by the Cabinet treasury for the maintenance of a carriage. Document by a secretary's hand, signed "Ludwig". 1 p. On double leaf. 21,5 : 17 cm.
Aufgeld und Steuern zu Ludwig II. von Bayern "Schreiben bzgl. Erhaltung der Equipage Richard Wagners"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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