166
Arnulf Rainer
Turm, 1965.
Öl und Kreide, mit Lösungsmittel weiterverarbeitet
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Arnulf Rainer
Turm, 1965.
Öl und Kreide, mit Lösungsmittel weiterverarbeitet
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
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Arnulf Rainer
1929 - 2025

Turm. 1965.
Öl und Kreide, mit Lösungsmittel weiterverarbeitet.
Rechts oben signiert, datiert und betitelt. Verso ebenfalls signiert und betitelt sowie nummeriert "499/70". Auf leichtem Karton. 65 x 49,9 cm (25,5 x 19,6 in), Blattgröße. [KA].

• Intensive und kontrastreiche Übermalung des Begründers der österreichischen Nachkriegskunst.
• Die Übermalung gilt bis heute als das zentrales Prinzip in Rainers Schaffen.
• Seit über 35 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
• Rainers Übermalungen befinden sich heute in zahlreichen bedeutenden internationalen Museumssammlungen, darunter u. a. die Tate Collection, London
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (1989 erworben, Grisebach).

LITERATUR: Grisebach, Berlin, 10. Auktion, 75 ausgewählte Kunstwerke, 24.11.1989, Los 73 (m. Abb.).

"Die allmähliche organische Überdeckung eines Bildes.. geschieht am adäquatesten mit einer einzigen dominierenden Farbe.. Die monochrome Übermalung (vollzieht sich) langsam. Denn es ist ein passiver schöpferischer Vorgang, d. h. der Maler muß mit Geduld erhorchen und abwarten, bis sich die nächstfolgende zu übermalende Stelle unangenehm bemerkbar macht."

Arnulf Rainer, zit. nach: Arnulf Rainer. Hirndrang. Selbstkommentare und andere Texte zu Werk und Person mit 118 Bildbeigaben.

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.28 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Turm"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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