227
Joel Shapiro
Untitled, 2014.
Bronze mit grau-silberner Patina
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
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227
Joel Shapiro
Untitled, 2014.
Bronze mit grau-silberner Patina
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
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Joel Shapiro
1941 - 2025

Untitled. 2014.
Bronze mit grau-silberner Patina.
Unten an der Schraubplatte mit der eingravierten Signatur, Datierung und Bezeichnung "2173". Höhe: 22 cm (8,6 in). [KA].

• Unikat.
• Ausdrucksstarke, dynamische Bronze zwischen Figuration und Abstraktion.
Joel Shapiro zählt zu den bedeutendsten Bildhauern der Gegenwart und hat die Entwicklung der postminimalistischen Skulptur seit den 1970er Jahren maßgeblich geprägt.
• Weitere Skulpturen des Künstlers befinden sich in bedeutenden internationalen Museumssammlungen, u. a. im Metropolitan Museum of Art und im Whitney Museum of Art, New York, im Stedelijk Museum, Amsterdam, sowie in der Tate, London
.

PROVENIENZ: Galerie Karsten Greve, Köln.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (2015 vom Vorgenannten erworben).

"[..] scale is a relationship of size and an experience. You can have something small that has big scale. [..] It’s this very active thing that’s changing and altering as time unfolds, consciously or unconsciously. Size is a factor of scale, but scale is much more interesting."
Joel Shapiro im Gespräch mit Michèle Gerber Klein, 2009, zit. nach: https://bombmagazine.org/articles/2009/10/01/joel-shapiro-interviewed

Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.49 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Joel Shapiro "Untitled"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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