208
Günther Förg
Aller Retour #102, 2008.
Ölpastell
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
208
Günther Förg
Aller Retour #102, 2008.
Ölpastell
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Günther Förg
1952 - 2013
Aller Retour #102. 2008.
Ölpastell.
Rechts oben signiert und datiert. Links unten nummeriert. Auf handgeschöpftem Bütten von J. Whatman (mit Wasserzeichen). 73 x 108,3 cm (28,7 x 42,6 in), Blattgröße. [AW].
• In den expressiven Aquarellen der Werkserie "Aller Retour" radikalisiert Günther Förg spontane Farbwahl und freien Pinselduktus.
• Die Farbe wird als autonomes Phänomen gefeiert und in unendlichen Variationen erprobt.
• Förgs Œuvre verbindet scheinbar Gegensätzliches: konkrete Kunst mit gestischer Freiheit, geometrische Präzision mit impulsivem Ausdruck.
• Aktuell sind Arbeiten des Künstlers in der Fondation Beyeler in Riehen sowie in einer Einzelausstellung im Neuen Museum Nürnberg zu sehen.
Das Werk ist im Archiv Günther Förg unter der Nummer WVF.08.P.0242 registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Hessen (durch Schenkung vom Vorbesitzer).
LITERATUR: Günther Förg, Rudi Fuchs, Aller - Retour, Köln 2008, S. 141 (m. Farbabb. S. 117).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.24 h +/- 20 Min.
1952 - 2013
Aller Retour #102. 2008.
Ölpastell.
Rechts oben signiert und datiert. Links unten nummeriert. Auf handgeschöpftem Bütten von J. Whatman (mit Wasserzeichen). 73 x 108,3 cm (28,7 x 42,6 in), Blattgröße. [AW].
• In den expressiven Aquarellen der Werkserie "Aller Retour" radikalisiert Günther Förg spontane Farbwahl und freien Pinselduktus.
• Die Farbe wird als autonomes Phänomen gefeiert und in unendlichen Variationen erprobt.
• Förgs Œuvre verbindet scheinbar Gegensätzliches: konkrete Kunst mit gestischer Freiheit, geometrische Präzision mit impulsivem Ausdruck.
• Aktuell sind Arbeiten des Künstlers in der Fondation Beyeler in Riehen sowie in einer Einzelausstellung im Neuen Museum Nürnberg zu sehen.
Das Werk ist im Archiv Günther Förg unter der Nummer WVF.08.P.0242 registriert. Wir danken Herrn Michael Neff vom Estate Günther Förg für die freundliche Bestätigung der Authentizität dieser Arbeit.
PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Hessen (durch Schenkung vom Vorbesitzer).
LITERATUR: Günther Förg, Rudi Fuchs, Aller - Retour, Köln 2008, S. 141 (m. Farbabb. S. 117).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.24 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Günther Förg "Aller Retour #102"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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