Rückseite
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191
Emy Roeder
Sitzende verhüllte Frau in Tripolis, 1960/61.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 7.000 - 9.000
191
Emy Roeder
Sitzende verhüllte Frau in Tripolis, 1960/61.
Bronze mit brauner Patina
Schätzpreis: € 7.000 - 9.000
Emy Roeder
1890 - 1971
Sitzende verhüllte Frau in Tripolis. 1960/61.
Bronze mit brauner Patina.
Rückseitig mit dem Monogramm und der Datierung 60/61. Eines von 7 Exemplaren. Höhe: 51 cm (20 in).
[AR].
• Ausdrucksstarke Bronze: Roeder verdichtet die menschliche Figur auf ihre expressive Essenz.
• Sie zählt zu den bedeutendsten deutschen Bildhauerinnen der klassischen Moderne.
• Seltene Gelegenheit: Werke Roeders erscheinen nur vereinzelt auf internationalen Auktionen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Friedrich Gerke, Emy Roeder. Eine Werkbiographie mit einem Gesamtkatalog der Bildwerke und Zeichnungen, Wiesbaden 1963, WVZ-Nr. 40, S. 317, Abb. 106 u. 107.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.01 h +/- 20 Min.
1890 - 1971
Sitzende verhüllte Frau in Tripolis. 1960/61.
Bronze mit brauner Patina.
Rückseitig mit dem Monogramm und der Datierung 60/61. Eines von 7 Exemplaren. Höhe: 51 cm (20 in).
[AR].
• Ausdrucksstarke Bronze: Roeder verdichtet die menschliche Figur auf ihre expressive Essenz.
• Sie zählt zu den bedeutendsten deutschen Bildhauerinnen der klassischen Moderne.
• Seltene Gelegenheit: Werke Roeders erscheinen nur vereinzelt auf internationalen Auktionen.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland.
LITERATUR: Friedrich Gerke, Emy Roeder. Eine Werkbiographie mit einem Gesamtkatalog der Bildwerke und Zeichnungen, Wiesbaden 1963, WVZ-Nr. 40, S. 317, Abb. 106 u. 107.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 15.01 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emy Roeder "Sitzende verhüllte Frau in Tripolis"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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