125
Andy Warhol
Joseph Beuys, 1980/1983.
Farbserigrafie mit Rayon-Satinierung
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
125
Andy Warhol
Joseph Beuys, 1980/1983.
Farbserigrafie mit Rayon-Satinierung
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Andy Warhol
1928 - 1987
Joseph Beuys. 1980/1983.
Farbserigrafie mit Rayon-Satinierung.
Signiert und nummeriert. Verso mit dem Copyright-Stempel. Einer von 45 Trial Proofs. Auf Lenox Museum-Karton. 101,6 x 81,3 cm (40 x 32 in), fast blattgroß.
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von der Edition Schellmann & Klüser, München/New York (verso mit dem Copyright-Stempel). [AW].
• Meister trifft Meister: Warhol verewigt Beuys und erschafft zugleich ein Zeugnis seines eigenen künstlerischen Selbstverständnisses.
• Die Idee zur Porträtserie entstand 1979 während Beuys' vielbeachteter Retrospektive im Guggenheim Museum, New York.
• Beuys' bevorzugtes Material Filz findet sich haptisch in der Farbserigrafie wieder.
• Aufgrund der individuellen Farbgebung mit Unikatcharakter.
• Warhols Beuys-Porträts sind in renommierten Museumssammlungen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Tate London sowie das Philadelphia Art Museum.
PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. IIB. 242-244 (m. Farbabb. S. 182, dieses Exemplar).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.33 h +/- 20 Min.
1928 - 1987
Joseph Beuys. 1980/1983.
Farbserigrafie mit Rayon-Satinierung.
Signiert und nummeriert. Verso mit dem Copyright-Stempel. Einer von 45 Trial Proofs. Auf Lenox Museum-Karton. 101,6 x 81,3 cm (40 x 32 in), fast blattgroß.
Gedruckt von Rupert Jasen Smith, New York (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von der Edition Schellmann & Klüser, München/New York (verso mit dem Copyright-Stempel). [AW].
• Meister trifft Meister: Warhol verewigt Beuys und erschafft zugleich ein Zeugnis seines eigenen künstlerischen Selbstverständnisses.
• Die Idee zur Porträtserie entstand 1979 während Beuys' vielbeachteter Retrospektive im Guggenheim Museum, New York.
• Beuys' bevorzugtes Material Filz findet sich haptisch in der Farbserigrafie wieder.
• Aufgrund der individuellen Farbgebung mit Unikatcharakter.
• Warhols Beuys-Porträts sind in renommierten Museumssammlungen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Tate London sowie das Philadelphia Art Museum.
PROVENIENZ: Schellmann Art Archiv.
LITERATUR: Frayda Feldman, Jörg Schellmann, Claudia Defendi, Andy Warhol Prints. A catalogue raisonné 1962-1987, New York 2003, WVZ-Nr. IIB. 242-244 (m. Farbabb. S. 182, dieses Exemplar).
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 13.33 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Andy Warhol "Joseph Beuys"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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