149
Rupprecht Geiger
424/65, 1965.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Rupprecht Geiger
1908 - 2009
424/65. 1965.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Auf dem Keilrahmen betitelt sowie mit einer Richtungsangabe versehen. 137 x 146,5 cm (53,9 x 57,6 in).
[EH].
• Kraftvoll durchmoduliertes, frühes Gemälde Rupprecht Geigers in starker Farbigkeit.
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den Gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Geiger ist mit seinen berühmten Farbmodulationen von 1959 bis 1977 mehrfach auf der documenta vertreten.
• Rote Farbfelder der 1960er Jahre befinden sich in bedeutenden Sammlungen, wie u. a. dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München, der Neuen Nationalgalerie, Berlin, und der Pinakothek der Moderne, München.
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Münster.
Privatsammlung Rheinland.
AUSSTELLUNG: Rupprecht Geiger. Malerei, Graphitzeichnung, Städtische Kunsthalle, Düsseldorf, 4.8.-10.9.1967, Kat.-Nr. 27, Farbabb. 11.
Rupprecht Geiger, Kestner Gesellschaft, Hannover, 16.6.-16.7.1967 (auf dem Keilrahmen mit einem Etikett), Kat.-Nr. 28 (m. Farbabb.).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 405 (m. Farbabb.)
- -
Lempertz, Köln, Auktion 1135, Zeitgenössische Kunst, 1.6.2019, Los 626 (m. Farbabb.).
"Ich glaube, daß der Farbe etwas Irrationales anhaftet. [..] Sie kann geradezu Licht ausstrahlen, sie gibt Licht wieder, ist ein Widerschein des Lichtes, das aus dem Dunklen kommt und nun – durch das Medium der Farbe – in gesteigerter Funktion auftritt."
Rupprecht Geiger, 1967, zit. nach: Ausst.-Kat. Düsseldorf 1967, S. 35.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.05 h +/- 20 Min.
1908 - 2009
424/65. 1965.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Auf dem Keilrahmen betitelt sowie mit einer Richtungsangabe versehen. 137 x 146,5 cm (53,9 x 57,6 in).
[EH].
• Kraftvoll durchmoduliertes, frühes Gemälde Rupprecht Geigers in starker Farbigkeit.
• Die Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den Gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt.
• Geiger ist mit seinen berühmten Farbmodulationen von 1959 bis 1977 mehrfach auf der documenta vertreten.
• Rote Farbfelder der 1960er Jahre befinden sich in bedeutenden Sammlungen, wie u. a. dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München, der Neuen Nationalgalerie, Berlin, und der Pinakothek der Moderne, München.
Wir danken Frau Julia Geiger, Archiv Geiger München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Münster.
Privatsammlung Rheinland.
AUSSTELLUNG: Rupprecht Geiger. Malerei, Graphitzeichnung, Städtische Kunsthalle, Düsseldorf, 4.8.-10.9.1967, Kat.-Nr. 27, Farbabb. 11.
Rupprecht Geiger, Kestner Gesellschaft, Hannover, 16.6.-16.7.1967 (auf dem Keilrahmen mit einem Etikett), Kat.-Nr. 28 (m. Farbabb.).
LITERATUR: Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 405 (m. Farbabb.)
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Lempertz, Köln, Auktion 1135, Zeitgenössische Kunst, 1.6.2019, Los 626 (m. Farbabb.).
"Ich glaube, daß der Farbe etwas Irrationales anhaftet. [..] Sie kann geradezu Licht ausstrahlen, sie gibt Licht wieder, ist ein Widerschein des Lichtes, das aus dem Dunklen kommt und nun – durch das Medium der Farbe – in gesteigerter Funktion auftritt."
Rupprecht Geiger, 1967, zit. nach: Ausst.-Kat. Düsseldorf 1967, S. 35.
Aufrufzeit: 13.06.2026 - ca. 14.05 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "424/65"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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