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Lyonel Feininger
Marine, 1918.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 2.000
Lyonel Feininger
Marine. Orig.-Holzschnitt, signiert "Lyonel Feininger" sowie mit der Signatur des Druckers Friedrich Voigt "gedr. F. Voigt". 1918. Auf Japanpapier. Druckstock 28 : 37,5 cm. Blattgröße 34 : 50 cm.
Eines von 25 Exemplaren. Früher Holzschnitt in tiefschwarzem Druck auf feinem Japan.
Blatt 4 der Vorzugsausgabe von: Die erste Mappe , Verlag der Dichtung, Gustav Kiepenheuer, Potsdam 1921 (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von Wolf Przygode. Gedruckt von Fritz Voigt, Berlin.
In den intensiven Schaffensjahren zwischen 1918 und 1920 entstehen die bedeutendsten Drucke des Künstlers und 1918 die ersten Holzschnitte. Feininger erlernt die Technik des Holzschnitts autodidaktisch und zählt heute zu den Meistern dieses Metiers. Im Entstehungsjahr lernt Feininger Walter Gropius kennen, ein Jahr später erhält er einen Lehrauftrag am Weimarer Bauhaus.
- ZUSTAND: Insgesamt in guter, druckfrischer Erhaltung. Mit winzigen braunen Fleckchen, in den Randbereichen tls. mit Knickspuren, am oberen Blattrand die beiden Ecken sowie mittig mit fachmännisch ausgeführten Papieranstückungen, die unteren Blattecken sowie vereinz. entlang der Blattkanten mit winzigen Einrissen (tls. fachmännisch restauriert). - PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (seit 1972, Karl & Faber, seither in Familienbesitz).
LITERATUR: Prasse W 77. - Söhn, HDO 509-4.
Orig. woodcut, signed. One of 25 copies. Deep black print on fine Japon. Sheet 4 of the de luxe edition from the portfolio "Die erste Mappe". - Altogether in good and freshly printed condition. Some creases in margins, tiny brown spots, upper margin at corners and at center professionelly remargined, lower corners and partly margins with few tiny tears (mostly restored).
Marine. Orig.-Holzschnitt, signiert "Lyonel Feininger" sowie mit der Signatur des Druckers Friedrich Voigt "gedr. F. Voigt". 1918. Auf Japanpapier. Druckstock 28 : 37,5 cm. Blattgröße 34 : 50 cm.
Eines von 25 Exemplaren. Früher Holzschnitt in tiefschwarzem Druck auf feinem Japan.
Blatt 4 der Vorzugsausgabe von: Die erste Mappe , Verlag der Dichtung, Gustav Kiepenheuer, Potsdam 1921 (mit dem Trockenstempel). Herausgegeben von Wolf Przygode. Gedruckt von Fritz Voigt, Berlin.
In den intensiven Schaffensjahren zwischen 1918 und 1920 entstehen die bedeutendsten Drucke des Künstlers und 1918 die ersten Holzschnitte. Feininger erlernt die Technik des Holzschnitts autodidaktisch und zählt heute zu den Meistern dieses Metiers. Im Entstehungsjahr lernt Feininger Walter Gropius kennen, ein Jahr später erhält er einen Lehrauftrag am Weimarer Bauhaus.
- ZUSTAND: Insgesamt in guter, druckfrischer Erhaltung. Mit winzigen braunen Fleckchen, in den Randbereichen tls. mit Knickspuren, am oberen Blattrand die beiden Ecken sowie mittig mit fachmännisch ausgeführten Papieranstückungen, die unteren Blattecken sowie vereinz. entlang der Blattkanten mit winzigen Einrissen (tls. fachmännisch restauriert). - PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (seit 1972, Karl & Faber, seither in Familienbesitz).
LITERATUR: Prasse W 77. - Söhn, HDO 509-4.
Orig. woodcut, signed. One of 25 copies. Deep black print on fine Japon. Sheet 4 of the de luxe edition from the portfolio "Die erste Mappe". - Altogether in good and freshly printed condition. Some creases in margins, tiny brown spots, upper margin at corners and at center professionelly remargined, lower corners and partly margins with few tiny tears (mostly restored).
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Lyonel Feininger "Marine"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 34 % Aufgeld.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 34 %, Teilbeträge über € 200.000 29 % Aufgeld.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 27 %.
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 27%, Teilbeträge über € 200.000 22 % Aufgeld.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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