175
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Die Kunsthandwerker, 1989.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
175
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Die Kunsthandwerker, 1989.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
1939 - 2017
Die Kunsthandwerker. 1989.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert. 130 x 160 cm (51,1 x 62,9 in). [EB].
• Teil der spannungsgeladenen "Problem"-Reihe, in der A. R. Penck private Auseinandersetzungen künstlerisch umsetzt.
• Ursprünglich als Doppelbildnis zweier enger Freunde konzipiert, wird das Werk im Malprozess zu einer grundsätzlichen Befragung des „Kunsthandwerks": Form, Komposition und Struktur treten an die Stelle des Persönlichen.
• Spontaner, pastoser Duktus und unverwechselbarer Zeichenkatalog machen das Werk zu einem prägnanten Beispiel für Pencks neoexpressionistische Bildsprache.
• Fest im internationalen Ausstellungskanon etabliert: Werke Pencks befinden sich u. a. im Stedelijk Museum Amsterdam, in der Pinakothek der Moderne München und im Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Privatsammlung (seit 1993).
AUSSTELLUNG: A.R. Penck. Das Jahr 1989, Galerie Michael Werner, Köln, 9.3.-31.3.1990 (verso auf Keilrahmen m. Etikett). A.R. Penck. Arbeiten 1988-1990. Notizbücher 1961-1990, Monika Sprüth Galerie, Köln, 8.6.-5.7.1990.
LITERATUR: Michael Werner (Hrsg.), A.R. Penck. Das Jahr 1989, Ausst.-Kat. Galerie Michael Werner, Köln 1990, Nr. 24.
Ich mache immer denselben Weg von einem Punkt zum nächsten. Ich weiß, wann und wo es losgeht, aber nie, wo ich ankomme."
A. R. Penck, zit. nach: Janssen (Hrsg.), A. R. Penck. How it works, Köln 2020, S. 155.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 14.40 h +/- 20 Min.
1939 - 2017
Die Kunsthandwerker. 1989.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert. 130 x 160 cm (51,1 x 62,9 in). [EB].
• Teil der spannungsgeladenen "Problem"-Reihe, in der A. R. Penck private Auseinandersetzungen künstlerisch umsetzt.
• Ursprünglich als Doppelbildnis zweier enger Freunde konzipiert, wird das Werk im Malprozess zu einer grundsätzlichen Befragung des „Kunsthandwerks": Form, Komposition und Struktur treten an die Stelle des Persönlichen.
• Spontaner, pastoser Duktus und unverwechselbarer Zeichenkatalog machen das Werk zu einem prägnanten Beispiel für Pencks neoexpressionistische Bildsprache.
• Fest im internationalen Ausstellungskanon etabliert: Werke Pencks befinden sich u. a. im Stedelijk Museum Amsterdam, in der Pinakothek der Moderne München und im Museum of Modern Art, New York.
PROVENIENZ: Privatsammlung (seit 1993).
AUSSTELLUNG: A.R. Penck. Das Jahr 1989, Galerie Michael Werner, Köln, 9.3.-31.3.1990 (verso auf Keilrahmen m. Etikett). A.R. Penck. Arbeiten 1988-1990. Notizbücher 1961-1990, Monika Sprüth Galerie, Köln, 8.6.-5.7.1990.
LITERATUR: Michael Werner (Hrsg.), A.R. Penck. Das Jahr 1989, Ausst.-Kat. Galerie Michael Werner, Köln 1990, Nr. 24.
Ich mache immer denselben Weg von einem Punkt zum nächsten. Ich weiß, wann und wo es losgeht, aber nie, wo ich ankomme."
A. R. Penck, zit. nach: Janssen (Hrsg.), A. R. Penck. How it works, Köln 2020, S. 155.
Aufrufzeit: 05.12.2026 - ca. 14.40 h +/- 20 Min.
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler) "Die Kunsthandwerker"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 2.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 2.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 2.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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