Auktion: 414 / Wertvolle Bücher am 19./20.05.2014 in Hamburg Lot 44

 

44
Petrus Goldschmidt
Verworffener Hexen und Zauberer Advocat. 1705..
Schätzung:
€ 600
Ergebnis:
€ 2.280

(inkl. Käuferaufgeld)
Goldschmid(t), P., Verworffener Hexen- und Zauberer-Advocat. Das ist Wolgegründete Vernichtung des thörichten Vorhabens Hn. Christiani Thomasii .. und aller derer, welche durch ihre superkluge Phantasie-Grillen dem teufflischen Hexen-Geschmeiß das Wort reden wollen ..Mit gest. Frontispiz von P. Goldschmid. Hamburg, G. Liebernickel 1705. Pgt. d. Zt. Kl.-8vo. 13 Bll., 654 S., 19 Bll.

Erste Ausgabe. - Eine der beiden ungemein seltenen Streitschriften des Husumer Gelehrten Petrus Goldschmidt, erschien 1705 als Polemik gegen Christian Thomasius. Goldschmidt verteidigt darin ausführlich den Hexenglauben. Die interessante Kupfertafel zu Beginn stammt vom Autor selbst und zeigt einen nächtlichen Hexensabbatt.
"Ausgangspunkt des 1705 veröffentlichten Verworffenen Hexen- und Zauberer-Advocaten, mit dem sich Goldschmidt gegen Thomasius und dessen Verteidigung Bekkers wandte, ist die dem Hexenhammer entlehnte Behauptung, dass es eine schwere Ketzerei sei, der Existenz und den Verbrechen der Hexen keinen Glauben zu schenken. Thomasius, so der Vorwurf im Titel, rede mit seinen „Superkluge(n) Phantasie-Grillen“ dem „teufflischen Hexen-Geschmeiß“ das Wort. Goldschmidt warnt auch hier vor dem verderblichen niederländischen Einfluss, indem er die große Bedeutung hervorhebt, die Bekker und van Dale für Thomasius haben. Stilistisch ist der Verworffene Hexen- und Zaubereradvocat weniger polemisch als der Höllische Morpheus und eher in warnendem Ton gehalten. Auch inhaltlich macht Goldschmidt im Hexen- und Zauberer-Advocaten einige Zugeständnisse an die Skeptiker. Zwar hält er am Teufelspakt fest; weil er jedoch der Meinung ist, dass der Teufel dazu keines Körpers bedürfe, muss er den körperlichen Beischlaf und die Zeugung von Kindern und Tieren zurückweisen. Weiterhin räumt er ein, nicht alle Vorwürfe gegen Hexen müssten wörtlich genommen werden, und wendet sich gegen die Folter als Mittel zur Geständniserzwingung. Zugleich gibt er sich allerdings als Bewunderer Carpzovs zu erkennen und vertritt die Ansicht, dass die Existenz von Hexen und Zauberern grundsätzlich bereits durch die Bibel verbürgt sei. Im zwölften Kapitel des Hexen- und Zaubereradvocaten distanziert er sich vom Magieglauben und den Ritualen des einfachen Volkes, die er aus gelehrter Warte verurteilt." (M. Meumann zu Peter Goldschmidt, in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung, in: historicum.net). - Titel in Rot und Schwarz, Titel vo. mit altem hs. Besitzermonogramm. Tlw. leicht stockfl., RSch. berieben.

Witchcraft Coll. S. 243. - Ackermann I, 437. - Graesse, Bibl. mag. S. 64. - Hayn/Got. III, 200: "Sehr selten." - Rosenthal 4035.

First edition. - One of the two extremely scrace polemic pamphlets by the Husum scholar Petrus Goldschmidt, released against Christian Thomasius 1705. Goldschmidt defends the belief in witchcraft. The engr. frontispiece at the beginning was made by the author and shows a nocturnal bedevilment. Contemp. vellum. Small 8vo. 13 ll., 654 pp., 19 ll. - Title in red and black, verso of title with old ms. owner's monogram. Slightly foxed in places, label rubbed.




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Petrus Goldschmidt
Verworffener Hexen und Zauberer Advocat. 1705..
Schätzung:
€ 600
Ergebnis:
€ 2.280

(inkl. Käuferaufgeld)