Lexikon
Lichtdruck

Der Lichtdruck ist ein fotomechanisches Flachdruckverfahren, das die originalgetreue Wiedergabe von Halb- und Zwischentönen ohne Raster ermöglicht. Der Lichtdruck ist 1855 von A.L. Poitevin erfunden worden. Für die Druckformherstellung wird eine etwa 10 mm dicke, matt geätzte Spiegelglasplatte - ähnlich wie beim Siebdruck - mit einer lichtempfindlichen Emulsion (Chromatgelatine) beschichtet und dadurch lichtempfindlich gemacht. Danach wird die Platte unter einem Negativ belichtet, die Lichtmenge beim Belichten entscheidet über die Härtung (wenig Licht = geringere Härtung). Beim anschließenden Trocknen entsteht ein feines Runzelkorn. Die einzelnen Teile der Schicht quellen nun in Wasser verschieden stark, in gleichem Maß stoßen sie auch die fette Druckfarbe verschieden stark ab. So kann auch der Kontrast des Lichtdrucks durch Befeuchtung gesteuert werden (stärkere Befeuchtung verringert, schwächere Befeuchtung steigert den Kontrast). Daher ist für ein konstantes Druckergebnis eine gleichbleibende Luftfeuchte Voraussetzung. Der Lichtdruck ist nur für geringe Auflagen geeignet, es ist jedoch das edelste Druckverfahren für die originalgetreue Wiedergabe von Gemälden.