Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 128


128
Bernhard Heiliger
Vogelstele II, 1969.
Bronzeguss, teilweise poliert
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Vogelstele II. 1969.
Bronzeguss, teilweise poliert.
Auf dem Sockel mit dem Monogramm sowie mit dem Gießerstempel "W. Füssel 1 Berlin". Ca. 145 x 80 x 48 cm (57 x 31,4 x 18,8 in).
Zweite Variante der Vogelstele mit zylinderförmigem Bronzesockel, entwickelt 1975/1977, anstelle des rechteckigen Granitsockels der ersten Variante von 1969. Vermutlich existieren nur zwei Ausführungen dieser zweiten Variante mit zylinderförmigem Sockel. Lebzeitguss, 1980 von der Gießerei Füssel, Berlin, gegossen. [AR].

• Lebzeitguss aus der zentralen Werkgruppe der teilpolierten Bronzen.
• Reizvoller Materialkontrast mit wiederkehrender Thematik des Vogels.
• Im Skulpturengarten der Neuen Nationalgalerie in Berlin befinden sich drei teilpolierte Bronzen des Künstlers aus der gleichen Schaffenszeit (Vertikales Motiv I–III, 1966–67).
• Bernhard Heiliger gilt als einer der prägendsten Bildhauer der deutschen Nachkriegszeit, 1974 wird ihm das Große Bundesverdienstkreuz verliehen
.

PROVENIENZ: Sammlung Piorr/Dohrn, Hamburg.
Privatsammlung Norddeutschland.

AUSSTELLUNG: Bernhard Heiliger 1915-1995. Kosmos eines Bildhauers, Martin-Gropius-Bau Berlin, 5.11.2005-15.1.2006; Museum Würth, Künzelsau, 2.2.-2.7.2006, Kat.-Nr. 74 (m. Abb. S. 80).

LITERATUR: Marc Wellmann, Bernhard Heiliger 1915-1995. Monographie und Werkverzeichnis, Köln 2005, WVZ-Nr. 329 (m. Abb. S. 80).

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.08 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Bernhard Heiliger "Vogelstele II"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.