Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 134


134
Wolfgang Mattheuer
Plastik im Garten, 1969.
Öl auf Hartfaserplatte
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
Plastik im Garten. 1969.
Öl auf Hartfaserplatte.
Rechts unten signiert und datiert. Verso signiert, datiert und betitelt. 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in). [EH].

• Wolfgang Mattheuer ist einer der Begründer der Leipziger Schule.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmark angeboten.
• Gemälde von Wolfgang Mattheuer befinden sich u. a. in den Sammlungen der Staatlichen Kunstsammlungen, Dresden, dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, dem Museum der bildenden Künste, Leipzig, und dem Museum Ludwig im Russischen Museum St. Petersburg
.

PROVENIENZ: Galerie Schwind, Frankfurt a. Main.
Privatsammlung Baden-Württemberg (vom Vorgenannten erworben, seit 1999).

AUSSTELLUNG: Landschaftsbilder - Sehnsuchtsbilder. Der andere Mattheuer, Museum der Bildenden Künste, Leipzig, 15.7.-14.10.2007, Kat.-Nr. 17 (m. Abb.).

LITERATUR: Stefanie Michels (Hrsg.), Wolfgang Mattheuer. Bilder als Botschaft. Werkverzeichnis der Gemälde 1950-2003, Leipzig/Frankfurt a. Main/Berlin 2017, WVZ-Nr. G 69/20.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.16 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Wolfgang Mattheuer "Plastik im Garten"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.