Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 454


454
Edmund Daniel Kinzinger
Eisenbahnviadukt bei Pforzheim, 1912.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
+
Eisenbahnviadukt bei Pforzheim. 1912.
Öl auf Leinwand.
Links unten monogrammiert und datiert. 54,5 x 68 cm (21,4 x 26,7 in). [AW].

• Meisterschüler von Adolf Hölzel an der Kunstakademie Stuttgart.
• Mit anderen Hölzel-Schülern wie Oskar Schlemmer und Willi Baumeister gründet er 1919 die "Üecht"-Gruppe.
• Leuchtend-expressive urbane Landschaftsdarstellung.
• Im Entstehungsjahr 1912 kurzes Studium an der Académie Moderne in Paris bei Fernand Léger und Henri Matisse
.

PROVENIENZ: Galerie Bayer, Bietigheim-Bissingen
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.

AUSSTELLUNG: Hermann Stenner und seine Zeit: "… dies Streben nach dem ganz Grossen etwas in der Kunst …", Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 97 (m. Abb. S. 162).
Die Sammlung Bunte. Expressionistische Meisterwerke des 20. Jahrhunderts, Ausstellungszentrum Gut Altenkamp, Papenburg, 12.7.-25.10.2020.

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 18.12 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Edmund Daniel Kinzinger "Eisenbahnviadukt bei Pforzheim"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.