Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 207


207
Anselm Kiefer
Morgenthau, 2013.
Aquarell
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Morgenthau. 2013.
Aquarell.
Auf festem Velin. 40,3 x 50,7 cm (15,8 x 19,9 in), blattgroß. [AW].

• Kiefer versteht es exzellent, mitunter sehr komplexe Zusammenhänge auf bildhafte Formeln zu bringen.
• In Kiefers Morgenthau-Darstellungen ist der Plan ein Mythos.
• Teilnahme an der documenta 6, 7 sowie 8 und Gestaltung des Pavillons der BRD auf der 39. Biennale in Venedig.
• Von März bis Juli 2024 findet die monumentale Ausstellung "Fallen Angels" im florentiner Palazzo Strozzi statt
.

PROVENIENZ: Gagosian Gallery, New York (verso auf der Rahmenrückpappe mit einem Galerieetikett).
Privatsammlung Süddeutschland.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.55 h +/- 20 Min.

In "Morgenthau" greift Anselm Kiefer den gleichnamigen Plan des amerikanischen Finanzministers Henry Morgenthau (1891–1967) auf, der Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in einen vollständig abgerüsteten und entnazifizierten Agrarstaat verwandeln sollte. Kiefer, der in vielen seiner Arbeiten Fragen nach der deutschen Vergangenheit formuliert, visualisiert hier Morgenthaus Zukunftsvorstellung in eine magische Erscheinung der Natur, über deren Farben und Klängen ein mystisches Licht liegt. [AW]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Anselm Kiefer "Morgenthau"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.