Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 176


176
Peter Halley
Dada Ji, 2005.
Acryl und Roll-a-Tex auf Leinwand
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Dada Ji. 2005.
Acryl und Roll-a-Tex auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand zweifach signiert und datiert. 173 x 162 cm (68,1 x 63,7 in). [AW].

• Unverkennbare, expressive Arbeit Halleys in Komplementärkontrasten.
• Koloristisch wie auch haptisch abgestimmte Farbflächen bilden eine besonders schöne Komposition.
• "Leitungen" als Kommunikationsmittel zwischen den Bildelementen und dem Betrachter sind eine wichtige Komponente in Halleys Kunst.
• Werke des Künstlers befinden sich in renommierten internationalen Sammlungen, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Tate Gallery, London, das Städel Museum, Frankfurt a. Main, und das Whitney Museum of American Art, New York
.

PROVENIENZ: Beyaz Art, Istanbul.
Olbricht Collection, Essen/Berlin (vom Vorgenannten erworben).

"Believe it or not, my work is a kind of diary. As you know, I employ a very small vocabulary of symbols in my work – diagrammatic cells and prisons that are connected by conduits, all set on a flat colored field. Each painting evolves from those that came before, but as I draw, I never know what will happen next as I compose and rearrange these elements."
Peter Halley in einem Interview mit Peter Doroshenko, Dallas Contemporary, Mai 2020.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Peter Halley "Dada Ji"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.