Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 206


206
Ai Weiwei
F Size, 2011.
Huanghuali-Holz
Schätzpreis: € 100.000 - 150.000
+
F Size. 2011.
Huanghuali-Holz.
Durchmesser: 130 cm (51,1 in).

• Ai Weiwei gilt als einer der bedeutendsten zeitgenössischen chinesischen Künstler.
• Jede Skulptur ist von Hand gefertigt ohne Klebstoff und Nägel.
• In Aufbau und Wirkung reinste Form von mathematischer Eleganz.
• Huanghuali ist ein chinesisches Rosenholz, ein Luxusmaterial, welches traditionell für den Bau von exklusiven Möbeln genutzt wird
.

Mit einem Zertifikat des Künstlers vom November 2014.

PROVENIENZ: Ivory Press, Madrid.
Lindon Gallery, London (direkt vom Vorgenannten)
Privatsammlung Schweiz (seit 2014, direkt beim Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.54 h +/- 20 Min.

Der in Peking geborene Künstler Ai Weiwei ist vor allem für seine konzeptionellen, regimekritischen Kunstwerke bekannt. Sein Œuvre umfasst neben Installationen und Skulpturen auch Fotografien, Performances, Film und Architektur. Dabei setzt er sich mit Themen wie Menschenrechte, Redefreiheit oder der Umwelt auseinander und versucht vielfache Verbindungen zwischen der traditionellen chinesischen Kultur und der modernen globalisierten Welt herzustellen. Diese provokativen Interventionen führen dazu, dass er 2010 unter wochenlangen Hausarrest gestellt und 2011 sogar von der chinesischen Regierung inhaftiert wird.
Im gleichen Jahr entsteht die hier angebotene Arbeit als Teil der Serie "Divina Proportione". Der Titel der Serie verweist auf eine mathematische Abhandlung aus der Renaissance, die von Luca Pacioli verfasst und von Leonardo da Vinci illustriert wurde. Der 1509 erstmals veröffentlichte Text erörtert die Anwendung und Bedeutung mathematischer Proportionen in Geometrie, Kunst und Architektur, die hier in den perfekten Proportionen des platonischen Körpers zum Ausdruck kommen. Ai Weiweis eigentliche Inspiration ist ein Katzenspielzeug, nach dem er ein geometrisches Polyeder aus Holz nachbildet. Erst nachdem Ai Weiwei die Serie seiner Kugeln, konstruiert aus Quadraten und Dreiecken, vollendet hat, entdeckt er die sehr ähnliche Konstruktionszeichnung von da Vinci. Diese Skulpturen sind in Aufbau und Wirkung reinste Form von mathematischer Eleganz. Typischerweise verbindet Ai Weiwei etwas Alltägliches mit etwas sehr Bedeutendem und Traditionellem. Mittels einer chinesischen Tischlertechnik entstehen die Skulpturen ohne Nägel oder Schrauben. Die Holzbautechnik, die der Zeit der Ming-Dynastie entstammt, verweist subtil auf die chinesische Kultur und insbesondere auch auf die chinesische Möbelkunst. Hierbei werden geschnitzte Holzteile durch ein komplexes Schlitzsystem nahtlos miteinander verbunden. Auch die verwendete Holzart stellt diesen Bezug her, da Ai Weiwei Huanghuali Holz verwendet, chinesisches Rosenholz, das traditionell für den Bau von exklusiven Möbeln genutzt wird. Es sind also mehrere Interpretationsebenen dieses Werks möglich. Zum einen weckt es kunsthistorische Assoziationen durch den da-Vinci-Bezug im Serientitel sowie die kreisrunde Form, zum anderen regionalgeschichtliche durch die verwendete Technik. [MH/SM]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ai Weiwei "F Size"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.