Auktion: 555 / 19th Century Art am 08.06.2024 in München Lot 370


370
Otto Pippel
Münchner Kaffeegarten, Um 1915/1920.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
+
Münchner Kaffeegarten. Um 1915/1920.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert. Verso auf der Leinwand signiert, ortsbezeichnet "Planegg bei München" und betitelt. 107 x 96 cm (42,1 x 37,7 in).


• Der ‚Kaffegarten‘ ist eines der beliebtesten Motive des bedeutenden süddeutschen Impressionisten.
• Effektvolle, besonders großformatige Szene in lockerer, charakteristisch pastoser Malweise.
• Pippel porträtiert in seinen Gemälden die elegante Gesellschaft Münchens bei ihren Vergnügungen
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland (seit 1961 in Familienbesitz).

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 15.34 h +/- 20 Min.

Pippels von lockerer Hand und in pastosem Farbauftrag geschaffenen Gemälde finden nach seinen ersten Münchner Ausstellungsbeteiligungen um 1912 eine große Anhängerschaft, und so entsteht in den folgenden Jahren ein umfangreiches Œuvre, das immer wieder die atmosphärische Stimmung des Lichts in den Vordergrund rückt. Pippel gehört zu den bedeutendsten Impressionisten zweiter Generation im süddeutschen Raum. Als Pippel 1908 zum Abschluss seiner Studien nach Paris reist, wird er durch die französischen Impressionisten bestärkt, die Licht- und Eindrucksmalerei für sich weiterzuentwickeln. Er wird Mitglied der "Luitpold-Gruppe" und stellt 1912 erstmals im Glaspalast in München aus. Neben zahlreichen Landschaften hat Otto Pippel in seinen Gemälden immer wieder die bürgerliche Gesellschaft Münchens porträtiert, deren Teil er selbst ist. Mondäne Vergnügungen an den entsprechenden Orten der Münchner Gesellschaft, Tanztees, Konzert und Soiréen prägen sein Motivrepertoire. Hier zeigt er einen der Kaffeegärten in München, möglicherweise im Hofgarten, im Hirschgarten oder im Englischen Garten, die in den Sommermonaten zum eleganten gesellschaftlichen Treffpunkt wurden. [KT]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Otto Pippel "Münchner Kaffeegarten"
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.