307
Jiri Georg Dokoupil
Peq Montera, 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Lein...
Nachverkaufspreis: € 17.000
Jiri Georg Dokoupil
1954
Peq Montera. 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand jeweils zweifach signiert und mit den Maßangaben versehen. 110 x 63 cm (43,3 x 24,8 in).
• Maritim irisierende Arbeit in besonders schillernder und leuchtender Farbigkeit.
• Türkisfarbene Arbeiten werden auf dem internationalen Auktionsmarkt äußerst selten angeboten (Quelle: artprice.com).
• Dokoupil ist in den 1980er Jahren Mitbegründer der "Jungen Wilden", die die Malerei revolutionieren.
Seine Werke befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Museo Reina Sofía, Madrid, sowie im National Museum of Contemporary Art, Seoul.
PROVENIENZ: Privatsammlung USA (2012 direkt vom Künstler erworben).
1954
Peq Montera. 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Leinwand.
Auf der umgeschlagenen Leinwand jeweils zweifach signiert und mit den Maßangaben versehen. 110 x 63 cm (43,3 x 24,8 in).
• Maritim irisierende Arbeit in besonders schillernder und leuchtender Farbigkeit.
• Türkisfarbene Arbeiten werden auf dem internationalen Auktionsmarkt äußerst selten angeboten (Quelle: artprice.com).
• Dokoupil ist in den 1980er Jahren Mitbegründer der "Jungen Wilden", die die Malerei revolutionieren.
Seine Werke befinden sich in international renommierten Sammlungen, u. a. im Centre Pompidou, Paris, im Museo Reina Sofía, Madrid, sowie im National Museum of Contemporary Art, Seoul.
PROVENIENZ: Privatsammlung USA (2012 direkt vom Künstler erworben).
307
Jiri Georg Dokoupil
Peq Montera, 2017.
Mischtechnik. Seifenlauge und Pigmente auf Lein...
Nachverkaufspreis: € 17.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Jiri Georg Dokoupil "Peq Montera"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 307 
