368
Hermann Max Pechstein
Straße in Paris, 1908.
Tempera über Bleistiftzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Straße in Paris. 1908.
Tempera über Bleistiftzeichnung.
Rechts unten monogrammiert, datiert und bezeichnet "Paris". Auf zartem, bräunlichem Velin. 25 x 32,3 cm (9,8 x 12,7 in), blattgroß.
[AM].
• Von besonders einnehmender Licht- und Farbgestaltung.
• Von Dezember 1907 bis Juli 1908 hält sich Pechstein in Paris auf – seine Eindrücke der Metropole fließen in das vorliegende Blatt.
• Vergleichbare Arbeiten aus Pechsteins früher Schaffenszeit sind auf dem internationalen Auktionsmarkt äußerst selten (Quelle: artprice.com).
Mit einer Fotoexpertise (Duplikat) von Max K. Pechstein, Hamburg, aus dem Juli 1991.
PROVENIENZ: Sammlung Ludwig Freund (1874-1935), Berlin/Mannheim (um 1920 erworben).
Elisabeth Freund (1895-1962), geb. Numrich (Ehefrau des Vorgenannten, durch Erbschaft).
Lotte Fanni (Charlotte) Heath, geb. Freund (1918-2017, Tochter der Vorgenannten) und Georg Mostyn Heath (1914–2002), Herdfordshire (1950 von der Vorgenannten erhalten).
Privatsammlung Rheinland.
AUSSTELLUNG: 16. Ausstellung der Berliner Secession: Zeichnende Künste, Berlin, 1908, Kat.-Nr. 904.
LITERATUR: Sotheby's Berlin, Auktion Deutsche Kunst des 20. Jahrhunderts, 28.11.1991, Los 12.
"Im Dezember reiste ich nach Paris. Auch hier zogen mich mehr als die Kunst des neunzehnten Jahrhunderts das Cluny-Museum und die gotischen Bildwerke der Kathedralen an, von Notre-Dame und von Saint-Denis. Aber was mich am heftigsten bezauberte, war, wenn ich auch die Rendevouz der Maler und Dichter mied, das Leben der Seine-Stadt, ihr Menschengewühl [..]. Zu Fuß durchstrich ich das alte Paris mit seiner von Geschichte geschwängerten Luft. Erschauernd betrachtete ich die Schönheit der Brücken und des Panoramas bis zu den verschollenen Palästen der Ile-Saint-Louis. Daß ich alle Kunstausstellungen besichtigte, daß ich die Auslagen der Bouquinisten am Quai begierig durchstöberte, brauche ich kaum zu erwähnen.."
Hermann Max Pechstein über seinen Aufenthalt in Paris 1907/08, zit. nach: Jürgen Schilling, Max Pechstein. Zeichnungen und Aquarelle, Ausst.-Kat. Kunstverein Wolfsburg, 4.10.-15.11.1987, S. 10.
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.00 h +/- 20 Min.
Tempera über Bleistiftzeichnung.
Rechts unten monogrammiert, datiert und bezeichnet "Paris". Auf zartem, bräunlichem Velin. 25 x 32,3 cm (9,8 x 12,7 in), blattgroß.
[AM].
• Von besonders einnehmender Licht- und Farbgestaltung.
• Von Dezember 1907 bis Juli 1908 hält sich Pechstein in Paris auf – seine Eindrücke der Metropole fließen in das vorliegende Blatt.
• Vergleichbare Arbeiten aus Pechsteins früher Schaffenszeit sind auf dem internationalen Auktionsmarkt äußerst selten (Quelle: artprice.com).
Mit einer Fotoexpertise (Duplikat) von Max K. Pechstein, Hamburg, aus dem Juli 1991.
PROVENIENZ: Sammlung Ludwig Freund (1874-1935), Berlin/Mannheim (um 1920 erworben).
Elisabeth Freund (1895-1962), geb. Numrich (Ehefrau des Vorgenannten, durch Erbschaft).
Lotte Fanni (Charlotte) Heath, geb. Freund (1918-2017, Tochter der Vorgenannten) und Georg Mostyn Heath (1914–2002), Herdfordshire (1950 von der Vorgenannten erhalten).
Privatsammlung Rheinland.
AUSSTELLUNG: 16. Ausstellung der Berliner Secession: Zeichnende Künste, Berlin, 1908, Kat.-Nr. 904.
LITERATUR: Sotheby's Berlin, Auktion Deutsche Kunst des 20. Jahrhunderts, 28.11.1991, Los 12.
"Im Dezember reiste ich nach Paris. Auch hier zogen mich mehr als die Kunst des neunzehnten Jahrhunderts das Cluny-Museum und die gotischen Bildwerke der Kathedralen an, von Notre-Dame und von Saint-Denis. Aber was mich am heftigsten bezauberte, war, wenn ich auch die Rendevouz der Maler und Dichter mied, das Leben der Seine-Stadt, ihr Menschengewühl [..]. Zu Fuß durchstrich ich das alte Paris mit seiner von Geschichte geschwängerten Luft. Erschauernd betrachtete ich die Schönheit der Brücken und des Panoramas bis zu den verschollenen Palästen der Ile-Saint-Louis. Daß ich alle Kunstausstellungen besichtigte, daß ich die Auslagen der Bouquinisten am Quai begierig durchstöberte, brauche ich kaum zu erwähnen.."
Hermann Max Pechstein über seinen Aufenthalt in Paris 1907/08, zit. nach: Jürgen Schilling, Max Pechstein. Zeichnungen und Aquarelle, Ausst.-Kat. Kunstverein Wolfsburg, 4.10.-15.11.1987, S. 10.
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 15.00 h +/- 20 Min.
368
Hermann Max Pechstein
Straße in Paris, 1908.
Tempera über Bleistiftzeichnung
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Straße in Paris"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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