Auktion: 551 / Holzschnitte Sammlung Hermann Gerlinger am 10.06.2023 in München Lot 501

 

501
Erich Heckel
Über den Hügel, 1903.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 3.000 - 4.000
+
Über den Hügel. 1903.
Holzschnitt.
Ebner/Gabelmann 2 H. Dube H 1. Signiert und datiert "03-04" (nachträglich) sowie bezeichnet "Noch ein Aquarelldruck". Zusätzlich im Druckstock monogrammiert. Eines von 2 bisher bekannten Exemplaren. Auf festem, chamoisfarbenem Papier. 19,9 x 14,6 cm (7,8 x 5,7 in). Papier: 28,3 x 20,7 cm (11,1 x 8,1 in).
[JS].
• Einer der ersten Holzschnitte Erich Heckels, die er bereits 1903, ein Jahr vor Kirchners erstem Holzschnitt, geschaffen hat.
• Rarität. Bisher sind lediglich 2 Abzüge dieses frühen Druckes bekannt.
• Das andere Exemplar befindet sich in der Sammlung des Museums Folkwang, Essen.
• Die Ausführung in Aquarellfarbe und nicht – wie üblich – in Druckerfarbe ist ein schönes Zeugnis für Heckels experimentellen Umgang mit dem grafischen Medium.
• Durch das transparente Schwarz der Aquarellfarbe wird das Druckbild mit der gut sichtbaren Maserung des Holzstockes belebt.
• Die Komposition erinnert an Edvard Munchs berühmte Gemäldefolge "Der Schrei" (ab 1893), die als Schlüsselwerk des Expressionismus gilt
.

PROVENIENZ: Sammlung Walter Kern, Davos (wohl 1945 direkt vom Künstler erworben, rechts unten mit dem Sammlerstempel, Lugt 1567 a, und der handschriftlichen Registriernummer "H 2/5". Verso nochmals mit dem Sammlerstempel).
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (1997 erworben: Galerie Kornfeld, 19./20.6.1997, verso mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, vor 2005-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Galerie Kornfeld, Bern, Auktion 219 II. Teil, 19./20.6.1997, Los 463 (m. Abb.).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 141, SHG-Nr. 311 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.01 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Über den Hügel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.