Auktion: 551 / Holzschnitte Sammlung Hermann Gerlinger am 10.06.2023 in München Lot 510

 

510
Erich Heckel
Vor Sonnenaufgang, 1906.
Drei Farbholzschnitte auf einem Blatt
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
+
Vor Sonnenaufgang. 1906.
Drei Farbholzschnitte auf einem Blatt.
Ebner/Gabelmann 105 H I, II und III. Dube H 26. Die einzelnen Drucke wohl nachträglich jeweils signiert und datiert. Im Stock jeweils monogrammiert. Drei der neun bekannten Exemplare. Auf Bütten. Je ca. 8,3 x 15 cm (3,2 x 5,9 in). Papier: 30,7 x 17,1 cm (12 x 6,7 in).
Gedruckt in drei verschiedenen Druckzuständen jeweils von zwei Stöcken in Rotbraun und Schwarz, Rotbraun und Dunkelblau sowie Rotbraun und Dunkelgrün.
• Von größter Seltenheit.
• Alle drei Zustände dieses ausdrucksstarken Farbholzschnittes auf einem Blatt vereint.
• Einzigartiges Beispiel für die große Experimentierfreude Erich Heckels
.

PROVENIENZ: Sammlung Walter Kern, Davos (recto und verso mit dem handschriftlich bezeichneten Sammlerstempel, Lugt 1567a).
Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (seit 2000: Galerie Kornfeld, mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).

AUSSTELLUNG: Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).

LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 313, SHG-Nr. 481 (m. Abb.).
Galerie Kornfeld, Bern, Auktion Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 23.6.2000, Los 46.
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 142f., SHG-Nr. 316 (m. Abb. S. 143).

Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 16.13 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Vor Sonnenaufgang"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.