547
Erich Heckel
Schlafender weiblicher Akt, 1910.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 8.000 - 12.000
Schlafender weiblicher Akt. 1910.
Holzschnitt.
Ebner/Gabelmann 411 H. Dube H 189. Signiert, datiert "10" und abweichend betitelt. Eines von nur 12 dem Werkverzeichnis bekannten Exemplaren. Auf Velin. 26,3 x 33,5 cm (10,3 x 13,1 in). Papier: 38,8 x 57,5 cm (15,2 x 22,6 in).
Wohl ein Spätdruck. Weitere Spätdrucke befinden sich im Folkwang-Museum Essen, dem Brücke-Museum Berlin und dem Kupferstichkabinett, Staatliche Museen zu Berlin.
• Motiv der gesuchten Dresdener "Brücke"-Zeit.
• 1910 lernt Heckel seine spätere Ehefrau, die Tänzerin Milda Frieda Georgi (1891–1982) kennen, die unter dem Künstlernamen Sidi Riha auftritt.
• Auf einer zeitgenössischen Fotografie um 1910/11 ist Siddi mit dem schwarzen Modell Nelly in Heckels Dresdener Atelier zu sehen, gemeinsam einen Tanzschritt einstudierend.
• Nelly sowie die ebenfalls schwarzen Modelle Milly und Sam sind auf mehreren Fotografien, in Druckgrafiken, Zeichnungen und Gemälden Erich Heckels und E. L. Kirchners zu erkennen (E. L. Kirchner, Schlafende Milli, 1911, Kunsthalle Bremen).
• Über Nelly, Milly und Sam und generell über das Leben schwarzer Menschen um 1910 im Deutschen Kaiserreich ist heute noch immer wenig bekannt.
• 2021/22 thematisiert das Berliner Brücke-Museum die Kunst der "Brücke" im Kontext der damaligen Kolonialisierung sowie der Faszination der Künstler mit der Kunst und Kultur aus Afrika und der Südsee.
PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 185, SHG-Nr. 215 (m. Abb., S. 184).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 302, SHG-Nr. 394 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
Holzschnitt.
Ebner/Gabelmann 411 H. Dube H 189. Signiert, datiert "10" und abweichend betitelt. Eines von nur 12 dem Werkverzeichnis bekannten Exemplaren. Auf Velin. 26,3 x 33,5 cm (10,3 x 13,1 in). Papier: 38,8 x 57,5 cm (15,2 x 22,6 in).
Wohl ein Spätdruck. Weitere Spätdrucke befinden sich im Folkwang-Museum Essen, dem Brücke-Museum Berlin und dem Kupferstichkabinett, Staatliche Museen zu Berlin.
• Motiv der gesuchten Dresdener "Brücke"-Zeit.
• 1910 lernt Heckel seine spätere Ehefrau, die Tänzerin Milda Frieda Georgi (1891–1982) kennen, die unter dem Künstlernamen Sidi Riha auftritt.
• Auf einer zeitgenössischen Fotografie um 1910/11 ist Siddi mit dem schwarzen Modell Nelly in Heckels Dresdener Atelier zu sehen, gemeinsam einen Tanzschritt einstudierend.
• Nelly sowie die ebenfalls schwarzen Modelle Milly und Sam sind auf mehreren Fotografien, in Druckgrafiken, Zeichnungen und Gemälden Erich Heckels und E. L. Kirchners zu erkennen (E. L. Kirchner, Schlafende Milli, 1911, Kunsthalle Bremen).
• Über Nelly, Milly und Sam und generell über das Leben schwarzer Menschen um 1910 im Deutschen Kaiserreich ist heute noch immer wenig bekannt.
• 2021/22 thematisiert das Berliner Brücke-Museum die Kunst der "Brücke" im Kontext der damaligen Kolonialisierung sowie der Faszination der Künstler mit der Kunst und Kultur aus Afrika und der Südsee.
PROVENIENZ: Sammlung Hermann Gerlinger, Würzburg (mit dem Sammlerstempel, Lugt 6032).
AUSSTELLUNG: Schleswig-Holsteinisches Landesmuseum, Schloss Gottorf, Schleswig (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 1995-2001).
Kunstmuseum Moritzburg, Halle an der Saale (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2001-2017).
Buchheim Museum, Bernried (Dauerleihgabe aus der Sammlung Hermann Gerlinger, 2017-2022).
LITERATUR: Heinz Spielmann (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Sammlung Hermann Gerlinger, Stuttgart 1995, S. 185, SHG-Nr. 215 (m. Abb., S. 184).
Hermann Gerlinger, Katja Schneider (Hrsg.), Die Maler der Brücke. Bestandskatalog Sammlung Hermann Gerlinger, Halle (Saale) 2005, S. 302, SHG-Nr. 394 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 10.06.2023 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.
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Erich Heckel
Schlafender weiblicher Akt, 1910.
Holzschnitt
Schätzpreis: € 8.000 - 12.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Schlafender weiblicher Akt"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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